Potsdam: Erlaubnis zum Einkauf mit negativem Test sorgte für einen „Flop“

Die Auswertung des ersten Tages des „Einkaufen-nur-mit-negativem-Test“ in Potsdam war aus Sicht des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg ein „Flop“.
Von 30. März 2021

In Potsdam gilt durch eine Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), dass ein Einkauf in Einzelhandelsgeschäften nur mit einem negativen Testergebnis auf COVID-19 möglich ist. In den Läden musste ein maximal 24-Stunden alter PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorgelegt werden.

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, erklärte „dpa“:

Es ist das eingetreten, was wir befürchtet haben – es war Totentanz.“

Und weiter:

Terminvereinbarung plus Test – das bringt keinen dazu, sich in die Innenstadt zu begeben.“

Ein Unternehmen legte in einem Eilverfahren Protest gegen die Corona-Testpflicht vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Verfügung gilt für alle Bürger ab sechs Jahren im Einzelhandel, in Baumärkten, Baumschulen, Gartenfachmärkten und Gärtnereien. Befreit davon sind Supermärkte, Bäckereien, Fleischereien und Wochenmärkte. Die Regelung gilt vorerst bis 11. April.

Der Handelsverband schlägt laut Busch-Petersen vor, mit flächendeckenden Tests und Corona-Schutzimpfungen die Wirtschaft in „vernünftigen Schritten“ wieder hochzufahren – ohne Terminvereinbarung über Quadratmeter-Regelungen.

„In den Läden haben wir die Macht und das Hausrecht, zu sortieren und für Ordnung zu sorgen. Das haben wir auch bewiesen, dass das klappt“, sagte er. Zudem könne die Luca-App zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden.

Potsdam gab bekannt, die Öffnung des Einzelhandels mit Testpflicht wieder zurückzunehmen, wenn die Stadt über eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 komme.

In Berlin, das von Potsdam mit der S-Bahn gut erreicht werden kann, ist ab 31. März ebenfalls ein negativer Corona-Test Voraussetzung für einen Einkaufsbummel. Allerdings gibt es hier keine Pflicht, sich vorher einen Termin zu besorgen.

(Mit Material von dpa)



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