Private Krankenversicherer mussten Beitragserhöhungen zurückzahlen

Mehrere große private Krankenversicherer wurden in diesem Jahr von deutschen Gerichten zur Rückzahlung von Beitragserhöhungen verurteilt. Eine Kölner Anwaltskanzlei rät zur Überprüfung der Erhöhungen der letzten Jahre.
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Es ging um das gewerbsmäßige Verbreiten von Kinderpornografie.Foto: iStock/Wavebreakmedia
Epoch Times19. November 2020

„Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen grundsätzlich, weil auch die Behandlungskosten in unserem Gesundheitssystem stetig steigen“, schreibt der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) zu den geplanten drastischen Beitragserhöhungen für 2021.

Das Onlineportal „Finanzen.net“ berichtet, dass die Debeka, die größte private Krankenversicherung, für das kommende Jahr eine Beitragserhöhung von durchschnittlich 17,6 Prozent in den Tarifen angekündigt hat. Im Schnitt soll die Erhöhung der PKVs bei acht Prozent liegen.

Derzeit laufe eine erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Beitragserhöhungen fast aller Versicherungsanbieter, informiert die Kölner Anwaltskanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij:

Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben.“

Spärliche Begründungen

Die Kanzlei verweist dabei besonders auf spärliche Begründungen und den dünnen Informationsgehalt in den Ankündigungen zur Beitragserhöhung. Im Fall der AXA vom Januar 2020 (Aktenzeichen 9 U 138/19) fand der Versicherungssenat des OLG Köln, dass die Erhöhung auf Basis floskelhafter Begründungen unwirksam sei.

Ilja Ruvinskij sagt hierzu:

Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat. Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen Fällen nicht erfüllt.“

Neben der AXA seien auch die DKV (Ergo-Konzern), die Barmenia (LG Frankfurt, Az. 2-23 O 198/19) und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (München) zu Rückerstattungen verurteilt worden.

Wie die Kanzlei weiter mitteilte, habe sie bei Überprüfungen „bei fast allen Versicherungen die gleichen Fehler gefunden“. Es sei ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen, so Ruvinskij. (sm)



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