Pro Asyl: Straffällige illegale Migranten nicht abschieben – gehören vor Gericht

"Wer eine Straftat begeht, gehört vor Gericht", heißt es seitens der NGO Pro Asyl. Denn es sei "mehr als fragwürdig" einen Straftäter in ein anderes Land abzuschieben, ohne zu wissen, was mit dieser Person dort passiert.
Epoch Times20. Dezember 2018

Die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl hat sich von den jüngsten Äußerungen der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock zur Abschiebung straffälliger illegaler Migranten distanziert.

„Wer eine Straftat begeht, gehört vor Gericht“, sagte die rechtspolitische Referentin Bellinda Bartolucci dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). Es sei gerade erforderlich, ein strafrechtliches Verfahren durchzuführen, worauf die Verbüßung einer entsprechenden Strafe folgen müsse.

„Da erscheint es mehr als fragwürdig, einen Straftäter in ein anderes Land abzuschieben, ohne zu wissen, was mit dieser Person dort passiert“, so Bartolucci weiter.

Baerbock hatte der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Straffällige Asylbewerber, die unsere Rechtsordnung nicht akzeptieren und vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollten bei der Abschiebung vorgezogen werden.“

Anstatt bevorzugt Asylbewerber auszuweisen, die in Deutschland gut integriert seien, müsse der Rechtsstaat bei ausreisepflichtigen Mehrfachtätern „konsequent durchgreifen“ –– vor allem bei Sexualstraftätern, so die Grünen-Chefin. (dts)



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