Prostituierte ziehen vor BVerfG: Schutzgesetz führt zu „Totalüberwachung der Sexdienstleisterinnen“

Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier wehren sich gegen das Prostituiertenschutzgesetz: Das Gesetz führe zu einer Totalüberwachung der Sexdienstleisterinnen und sei ein verfassungswidriger Eingriff in deren Berufsfreiheit, heißt es in der Klageschrift.
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Bordell.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times21. Juni 2017

Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier ziehen mit einer Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Das Gesetz führe zu einer Totalüberwachung der Sexdienstleisterinnen und sei ein verfassungswidriger Eingriff in deren Berufsfreiheit, heißt es in der Klageschrift. Sie wurde am Mittwoch in Karlsruhe unter anderem von der Organisation Doña Carmen vorgestellt, die sich für die sozialen und politischen Rechte der Prostituierten einsetzt.

Das umstrittene Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft und bestimmt unter anderem, dass Prostituierte sich behördlich und mit Lichtbild zu registrieren haben. Die Anmeldung wird allen Gemeinden und Ländern mitgeteilt, in denen sie arbeiten wollen. Der Richter am Verfassungsgerichtshof von Berlin, Meinhard Starostik, verfasste die Klageschrift und sieht in der amtlichen Registrierung eine „Berufszulassung“.

Dies sei ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit. Insbesondere könne das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Prostituierte besser zu schützen, „die eingeführte Total- und Permanentüberwachung der Sexdienstleister/innen nicht rechtfertigen“.

Sollte der Gang nach Karlsruhe erfolglos bleiben, wollen die Kläger den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen lassen und einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU geltend machen. (afp)



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