Proteste in mehreren Städten gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Als Reaktion auf die neue Corona-Notbremse haben sich in verschiedenen Städten am vergangenen Abend Menschen zum Protest versammelt.
Epoch Times25. April 2021

Am späten Abend haben sich in einigen deutschen Großstädten insgesamt mehrere hundert Menschen gegen die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie protestiert. Die Demonstrationen verliefen nach Angaben der Polizei friedlich.

In Frankfurt zogen etwa 300 Demonstranten mit Plakaten durch die Innenstadt, einige zündeten dabei stark rauchende Feuerwerkskörper. In Hannover protestierten rund 100 Menschen. Beide Demonstrationen waren zuvor bei der Polizei angemeldet worden.

In Berlin versammelten sich nach einem Aufruf im Internet spontan etwa 20 bis 30 Radfahrer zu einer Protestfahrt. Auch in Kassel gab es einen Protest. Dort versammelten sich etwa 50 Personen in der Innenstadt.

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr gelten dann, wenn in einer Stadt oder einem Landkreis die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dies ist derzeit in sehr vielen Kreisen und Städten der Fall.

Verschiedene Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft kritisieren die neuen staatlichen Corona-Maßnahmen. Sie weisen auf wissenschaftliche Studien hin, die belegen, dass ein PCR-Test kein vitales Virus nachweisen kann.

Auch würde aufgrund der vielen PCR- und Antigen-Tests an symptomfreien Menschen eine hohe Anzahl an falsch-positiven Testergebnissen entstehen, die die Inzidenzzahl künstlich hochtreibt. Zudem weisen sie auf die Aussagen von Aerosolforschern hin, die das Risiko von Ansteckungen im Freien als minimal einordnen.

Im sächsischen Chemnitz war gestern Vormittag eine geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen verboten worden.

Von der geplanten Versammlung [unter freiem Himmel] mit 5.000 Teilnehmern gehe in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht eine konkrete und erhebliche Gefahr aus, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. (Az.: 6 B 204/21).

Daraufhin seien lediglich Kleingruppen im Stadtgebiet angetroffen worden, die auf das Versammlungsverbot hingewiesen worden seien, hieß es von der Polizei. (dpa/er)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion