Prozess gegen Osmanen in BaWü: Drohungen gegen Richter und Journalisten sind an der Tagesordnung

In BaWü laufen Prozesse gegen Anhänger des türkischen Boxclubs "Osmanen Germania" und des kurdischen Netzwerks "Bahoz". Die Verhandlungen verlangen von den Justizbeamten und dem Sicherheitspersonal viel ab: Drohungen und Beleidigungen sind an der Tagesordnung.
Epoch Times2. Oktober 2017

Im baden-württembergischen Stuttgart laufen Prozesse gegen Anhänger des türkischen Boxclubs „Osmanen Germania“ und des kurdischen Netzwerks „Bahoz“. Drohungen gegen Justizbeamte und alle Beteiligten seien an der Tagesordnung, wie die „Stuttgarter Zeitung“ (SZ) berichtet.

Ein Journalist, der über Prozesse der „Osmanen Germania“-Anhänger berichtet, bekomme fast jeden Tag Drohbriefe und -Anrufe.

Auch Richter seien bedroht worden: „Der Bruder eines Angeklagten ist vor einigen Monaten im Garten der Vorsitzenden Richterin gestanden“, sagte die Präsidentin des Landgerichts in Stuttgart, Cornelia Horz zur SZ. Auch das Sicherheitspersonal werde bedroht, beleidigt und angefeindet, erklärt Thorsten Klay. Er ist der Vizeleiter der Sicherungsgruppe SGS, zu der 15 Beamte gehören.

Hintergrund der juristischen Odyssee ist eine Schlägerei in Ludwigsburg im April 2016. Wenige Tage zuvor gab es eine Auseinandersetzung im Stuttgarter „Türkenviertel“. Danach griffen die Banden zur Selbstjustiz, meinte der Gerichtssprecher des Landgerichts, Johannes Fridrich. Sie verlagerten ihren Streit vor das Ludwigsburger Krankenhaus, wo ein Verletzter stationiert war. Dabei überfielen die Anhänger der kurdischen „Bahoz“ die „Osmanen“.

Die juristische Aufarbeitung des Bandenkriegs begann vergangenen Februar und sie verlangt von den Mitarbeitern viel ab: Beim Prozessbeginn waren 84 Anhänger der rivalisierenden Gruppen im Gerichtssaal, es kam zu Provokationen.

Auch seien bei den Sicherheitskontrollen schon diverse Waffen gefunden worden: ein 20,5 Zentimeter langes Küchenmesser, eine Schreckschusswaffe samt Munition, ein Messer und zwei Schlagstöcke.

Außerdem seien die Angeklagten und die Zeugen aufbrausend und einander gegenüber beleidigend. Immer wieder müssten Platzverweise oder Ordnungsgelder angeordnet werden.

Eine zusätzliche Schwierigkeit sei, dass es keine neutralen Zeugen gebe und die Beweisführung dadurch erschwert werde, so Fridrich. „Es gibt keine neutralen Zeugen, es werden immer nur Mitglieder der gegnerischen Gruppe beschuldigt“, erklärte der Gerichtssprecher. Es werde aber nicht häufig ausgesagt, denn die Bandenmitglieder hielten sich an einen Ehrenkodex – ein „Kartell des Schweigens“.

(as)

Siehe auch:

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