Prozess in Hamburg: Seniorin (82) während G20 fünffach vergewaltigt

Während in Hamburgs Straßen die G20-Chaoten tobten, schlich sich ein 29-jähriger Mann auf den Balkon einer Erdgeschosswohnung und drückte sich gegen den Widerstand der 82-jährigen Bewohnerin hinein. Dann fiel er brutal über die alte Frau her ...
Titelbild
Dzengis D. (29) muss sich vor Gericht verantworten.Foto: Screenshot Youtube
Von 13. Januar 2018

Die schreckliche Tat ereignete sich im vergangenen Sommer, während des G20-Gipfels in Hamburg.

An diesem 8. Juli war ohnehin das Chaos in der Stadt ausgebrochen, die linksextremen Horden des „Schwarzen Block“ zogen durch die Straßen: „G20 – not welcome“.

Die allgemeine Verwirrung nutzend stieg der angeklagte Dzengis D. auf einen Balkon eines Hauses in Wilhelmsburg im Erdgeschoss. Die Bewohnerin der Wohnung, eine alte Dame von 82 Jahren, bemerkte laut „Junge Freiheit“ den Mazedonier und versuchte die Balkontür zuzudrücken. Doch gegen den Mann hatte sie keine Chance …

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Fünffache Vergewaltigung

Wie die Anklageverslesung am Dienstag, 9. Januar vor einem Hamburger Gericht deutlich machte, soll der Kriminelle über eine Stunde lang bei der alten Frau verblieben sein. In dieser Zeit vergewaltigte er sie fünfmal, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Als sich sein Opfer wehrt, drückt er die Rentnerin mit Gewalt zu Boden, hält ihr den Mund zu und vergewaltigt sie auf dem Boden.

Doch das reichte ihm noch lange nicht: Anschließend fiel er auf dem Stuhl, auf dem Bett, auf der Toilette und im Schlafzimmer über die 82-Jährige her, wie die „Hamburger Morgenpost“ aus dem Gerichtssaal berichtet.

Das Opfer erlitt zahlreiche Blutergüsse am ganzen Körper. Als Dzengis D. mit der alten Frau fertig war, schnappte er sich ihren Geldbeutel und verschwand aus der Wohnung.

Da der Angeklagte mit AIDS infiziert sein soll, unterzog sich die Seniorin einer HIV-Prophylaxe. Glücklicherweise wurde sie von dem Täter nicht auch noch infiziert.

Der nächste Gerichtstermin ist für Dienstag, 16. Januar angesetzt. Teile des Prozesses finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Aussagen des Opfers beispielsweise.



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