Prozess in Köln: 22-Jähriger vergewaltigte Studentin brutal – Eintreffende Polizisten vom Zustand des Opfers schockiert

Niemand von den Feiernden auf der Straße reagierte auf die Hilfeschreie des Mädchens. Schließlich fanden sie zwei äthiopische Asylbewerber und alarmierten die Polizei. Was die Beamten zu sehen bekamen, schockierte sie.
Von 26. Juli 2018

Brian P., ein 22-jähriger Mann aus Tansania, steht vor dem Landgericht in Köln. Ihm wird die brutale und schwere Vergewaltigung einer 21-jährigen Studentin vorgeworfen.

Die Tat hatte sich zu Weiberfastnacht in Köln zugetragen, genauer gesagt in der Nacht auf Freitag, den 9. Februar 2018.

Freitag, 9. Februar, 2.30 Uhr

Keiner der Feiernden auf der Zülpicher Straße reagierte auf die Hilfeschreie der jungen Frau, die in dieser kalten Februarnacht in einem Gebüsch saß und kaum noch etwas sehen konnte.

Erst als zwei junge Äthiopier (19, 25) darauf aufmerksam wurden, schauten diese nach und fanden die Studentin mit blutverschmiertem Gesicht. Der 25-jährige Hamdi versteht weder Deutsch noch Englisch und auch sein Freund, der 19-jährige Mehamed, spricht nur etwas Deutsch. Doch hier waren Worte unnötig, um zu verstehen und zu handeln. Sie alarmierten die Polizei und passten auf das verletzte Mädchen auf, bis die Beamten kamen.

Was diese sahen, schockierte selbst die erfahrenen Kölner Polizisten. Ein Beamter schilderte jetzt vor Gericht als Zeuge:

Ich habe in meinen 34 Dienstjahren noch nie eine so übel zugerichtete Frau gesehen.“

(Polizist im Zeugenstand)

Laut dem „Kölner Stadtanzeiger“ verglich der Polizist das Gesehene: „Wie eine Fratze aus einem Horrorfilm.“

Im nüchternen und knappen Polizeibericht stand dann Folgendes:

Polizisten trafen auf eine junge Kölnerin (21) mit erheblichen Gesichtsverletzungen, die Angaben zu einer Sexualstraftat machte.“

(Polizeibericht)

Dank der Täterbeschreibung führte die Fahndung noch in der Nacht zum Erfolg. Der polizeilich bekannte und mehrfach vorbestrafte Brian P. (22) wurde an seiner Wohnanschrift angetroffen und verhaftet.

2.18 Uhr: Der Fremde in der Nacht

Sie war auf dem Heimweg, hatte etwas getrunken, die Weiberfastnacht in Köln gefeiert. Fast schon war sie in Sicherheit. Nur wenige Hundert Meter noch. Es war 2.18 Uhr. Sie lief gerade durch die Zülpicher Straße, war in der Nähe vom Uni-Campus, nahe der Haltestelle Dasselstraße, telefonierte mit ihrem Freund, schreibt die „Bild“.

Plötzlich steht ein Fremder vor ihr, fragt sie, ob er sie ein Stück begleiten dürfe, was sie bejahte. Zu ihrem Freund sagte sie noch, dass er ihr doch entgegenkommen möge. Dann legt sie auf, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

In diesem Moment greift der Fremde nach dem Handy der Studentin. Er wirft es weg, packt ihre Hände, zerrt sie in eine dunkle Ecke, in ein Gebüsch.

Am Abend zuvor

Der Verteidiger des angeklagten Tansaniers, Rüdiger Buhr, gibt vor Gericht das Geständnis seines Mandanten zu Protokoll. Er gesteht alles. Selbst sprechen will er jedoch nicht.

Seit neun Tagen befand sich der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt in Freiheit. Mehrere Monate saß er zuvor im Gefängnis, wegen Körperverletzung und Drogen.

An diesem Abend des 8. Februar war er feiern, mit Freunden. Er lernte eine Frau näher kennen. Sie wollten zusammen in das Wohnheim, in dem er nach seiner Entlassung wohnte. Hier leben nur Männer, die gerade aus dem Gefängnis entlassen wurden oder unter Bewährung stehen. Besuch ist nicht erlaubt. Der Pförtner verweigerte den Zutritt.

Dem jungen Afrikaner und seiner Begleiterin blieb nichts anderes übrig, als weiter durch die Lokale zu ziehen. Sie landeten in einer Kneipe am Barbarossaplatz. Als sich die Frau einem anderen Mann zuwandte, wurde der 22-Jährige wütend, stellte sie zur Rede und beschimpfte sie. Er soll ihr sogar eine Ohrfeige gegeben haben, was er jedoch bestreitet. Die Polizei wird alarmiert und erteilt dem Tansanier einen Platzverweis. Frustriert und wütend zog er ab.

Wenig später traf er auf die 21-Jährige im Studentenviertel. Sie lief telefonierend vor ihm her.

Ihr Körper gefiel mir, sie hatte ein attraktives Gesicht.“

(Brian P., 22, Angeklagter)

Er habe sie gewollt …

Montag, 23. Juli, LG Köln, Saal 23

Als Brian P. der 21-Jährigen das Handy wegnahm, hatte er seinen Plan längst gefasst:

Ich wusste, dass ich sie vergewaltigen würde. Sie sollte keine Hilfe rufen.“

(Angeklagter, 22)

Nach Angaben der „RP“ ist die Staatsanwaltschaft Köln überzeugt davon, dass der Täter auf „besonders erniedrigende Art“ die junge Frau vergewaltigte und sie dabei immer wieder schlug. Die Rechtsmedizin gehe von mindestens 30 Faustschlägen in das Gesicht der 21-Jährigen aus.

Auf jede Bewegung von ihr reagierte er mit weiteren Schlägen.“

(Staatsanwältin)

In der vom Verteidiger verlesenen Auslassung des Angeklagten vor Gericht gab der 22-Jährige an, dass er von der Frau abgelassen habe, als er „das ganze Blut in ihrem Gesicht“ gesehen habe, so der Anwalt. Er habe gemerkt, „was er da angestellt hat“ und es tue ihm unendlich leid. „Er findet sein Verhalten selbst widerlich und ekelhaft.“

Durch die Schläge wurden der 21-Jährigen der Kiefer und die Nase gebrochen. Die Augen schwollen sofort zu. Sie konnte kaum noch etwas sehen. Derzeit wird sie in einer Traumaklinik behandelt.

Am kommenden Freitag soll die Studentin als Zeugin aussagen, in einem anderen Saal des Gerichts. Ihre Aussage wird per Kamera aufgezeichnet und in den Verhandlungssaal übertragen. Sie soll dem Täter nicht mehr begegnen müssen. Auch die Öffentlichkeit wird von diesem Verhandlungstag ausgeschlossen.

Auch die beiden jungen Äthiopier wurden im Zeugenstand vernommen. Etwas von dem in Köln Erlebten konnten sie nicht verstehen: „Warum haben die anderen nicht geholfen?“ Man empfand dies im Gerichtssaal als „eine völlig berechtigte Frage“. Doch eine Antwort wusste niemand.

Seit 20 Jahren in Deutschland

Der Angeklagte lebt seit seinem 2. Lebensjahr in Deutschland. Seine Mutter ist tot. Zu seinem Vater hat er seit zehn Jahren keinen Kontakt mehr.

Die Förderschule verließ er ohne Abschluss, eine Ausbildung machte er nie. Viele Jahre verbrachte er mit „Kiffen und Chillen“, wie sein Anwalt laut „RP“ erläuterte.

Zwei Jahre lang hatte er in einem Verein geboxt.

Die Anwältin der Studentin forderte schon zum Prozessauftakt ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, was sie mit den außerordentlichen Verletzungen und den schwerwiegenden Folgen der Tat begründete. Die 21-Jährige sei massiv traumatisiert. Es ist bereits die zweite Vergewaltigung, die die junge Frau erleben musste.

Das Urteil wird für den 24. August erwartet.



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