Prozess wegen Fesselung von irakischem Asylbewerber in Sachsen begonnen

Wegen des gewaltsamen Übergriffs auf einen irakischen Asylbewerber müssen sich seit Montag vier Männer vor dem Amtsgericht im sächsischen Kamenz verantworten. Der offenbar psychisch kranke Iraker, der ursprünglich als Zeuge in dem Verfahren vorgesehen war, wurde kurz vor dem Prozessbeginn tot in einem Wald gefunden.
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SymbolbildFoto: Joe Raedle/Getty Images
Epoch Times24. April 2017

Wegen des gewaltsamen Übergriffs auf einen irakischen Asylbewerber müssen sich seit Montag vier Männer vor dem Amtsgericht im sächsischen Kamenz verantworten. Die Anklage wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 29 und 56 Jahren Freiheitsberaubung vor. Sie sollen den 21-jährigen Iraker vor knapp einem Jahr aus einen Supermarkt in Arnsdorf gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt haben.

Der Vorfall hatte damals bundesweit Wellen geschlagen. Bei dem Iraker handelte es sich um einen damaligen Patienten des psychiatrischen Fachkrankenhauses in Arnsdorf. Von dem Vorfall am 21. Mai 2016 kursierte ein Video im Internet, in dem mehrere Männer zu sehen sind, die den Iraker aus dem Supermarkt zerren. Im Hintergrund ist eine Frauenstimme zu hören mit den Worten: „Ist schon schade, dass man eine Bürgerwehr braucht.“

Die Angreifer sollen den Iraker dann mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gedrückt sowie schließlich an einen Baum gebunden haben. Zuvor soll es Probleme und Verständigungsschwierigkeiten wegen einer von dem Iraker in einem Discounter gekauften Telefonkarte gegeben haben. Schließlich eskalierte die Situation.

Die Beschuldigten gaben damals zur Begründung an, sie hätten eine angebliche Gefährdungssituation abwenden und den Iraker an der Flucht hindern wollen. Die Polizei stellte aber bereits kurz nach dem Vorfall klar, dass es weder einen Diebstahl noch eine Sachbeschädigung gegeben habe.

Auch die Vorwürfe der Beschuldigten, der Iraker habe Mitarbeiter des Supermarkts bedroht, erhärteten sich nicht. Ermittlungen gegen den Iraker wegen des Verdachts der Bedrohung wurden eingestellt, weil es dafür laut Staatsanwaltschaft keine Beweise gab.

Der offenbar psychisch kranke Iraker wurde kurz vor dem Prozessbeginn tot in einem Wald gefunden. Der Mann war ursprünglich als Zeuge in dem Verfahren vorgesehen. Er soll vermutlich bereits im Januar erfroren sein. Die Obduktion ergab Unterkühlung als Todesursache, Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt es nicht. Dennoch ermittelt die Dresdner Mordkommission in dem Fall.

Am ersten Prozesstag war nach der Anklageverlesung ein erster Zeuge geladen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ein Urteil wird Mitte Juni erwartet. Im Fall einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. (afp)

 



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