PTA schickt Brandbrief an Spahn: „Sie haben ein solches Chaos verbreitet“

Seit dem 15. Dezember werden FFP2-Masken von Apotheken verteilt – vorausgesetzt, diese sind vorrätig. Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, die Masken an Risikogruppen zu verteilen, stößt auf Kritik und sorgt für Unverständnis der Apotheker.
Von 22. Dezember 2020

Lange Schlangen und lange Gesichter. Seit der vergangenen Woche stehen die Apotheken einer Mammutaufgabe gegenüber. Sie sollen an Risikogruppen FFP2-Masken verteilen, so hat es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt. Doch das ist leichter gesagt als getan. Eine pharmazeutisch-technische Angestellte (PTA) hat sich in einem Brandbrief an Spahn gewandt. Darin schildert Verena Schulz die Probleme, mit denen sie in der Apotheke zu kämpfen hat.

Aufgrund der angekündigten Maskenverteilungsaktion seien nun sämtliche Risikopatienten, die normalerweise zu Hause sein sollten, wegen dieser drei angekündigten Masken zu den Apotheken  gerannt. Eine frühere Information der Apotheken wäre dabei hilfereich gewesen. Zumindest ein konkretes Datum hätte der Minister bei der Pressekonferenz melden können.

Sie haben ein solches Chaos verbreitet, welches so nicht nötig gewesen wäre“, heißt es in dem Brief.

Schulz schildert die Situation in ihrer Apotheke: „Uns wurden Ausweise vor die Nase geknallt mit dem Hinweis, dass man denn jetzt die versprochenen FFP2-Masken abholen möchte. Einige Kunden waren nicht sehr freundlich (milde und positiv ausgedrückt) und warfen uns vor, nicht gut vorbereitet zu sein.“

Die 42-Jährige lädt Spahn dazu ein, „in unsere Apotheke zu kommen, um mit unseren verängstigten und ungeduldigen Kunden zu diskutieren“. Problematisch sei es auch, wenn Kinder oder Nachbarn für die Risikopatienten Masken abholen. Insoweit rät die PTA Spahn: „Bitte erst nachdenken, dann handeln. Auch wenn Sie, lieber Herr Gesundheitsminister sehr realitätsfremd zu sein scheinen (dies soll jetzt nicht beleidigend sein), haben Sie doch viele Berater*innen, die sich besser mit dem realen Leben auskennen. An diese appelliere ich.“

Ihren Brief schließt sie mit den Worten:

Bitte, bitte machen Sie die jetzige Corona-Situation nicht noch komplizierter und schwieriger, als sie ohnehin schon ist!“

FFP2-Masken für über 27 Millionen Menschen

Seit dem 15. Dezember gilt die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“. Über 27 Millionen Menschen haben damit einen Anspruch auf kostenlose Schutzmasken. Verteilt werden sollen diese von den örtlichen Apotheken. Ab Januar sollen sodann weitere Masken gegen Vorlage eines von der Krankenkasse ausgestellten fälschungssicheren Coupons erfolgen. Auf diese Weise soll eine mehrmalige Ausgabe durch verschiedene Apotheken an einen Kunden verhindert werden.

Die Leitung des zuständigen Fachreferats beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich mit einer Email an das Bundesgesundheitsministerium gewandt.  Dort würden zahlreiche Beschwerden vorliegen, nach denen beim Abholen der Masken der Personalausweis in der Apotheke kopiert worden sei. Nach der Verordnung reiche es hingegen aus, wenn die Patienten den Nachweis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erbringen, also ihren Ausweis vorzeigen.

In anderen Apotheken wurden die Schutzmasken an über 60-jährige Berechtigte erst abgegeben, als diese genötigt waren, einen Antrag auf eine Kundenkarte dieser Apotheke auszufüllen“. Dabei wurden von den Apotheken ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten des Kunden auch an Dritte für Werbezwecke weitergegeben werden können, heißt es in der der Epoch Times vorliegenden Email des Fachreferats. Die Beschwerden wurden nun an die zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz weitergegeben. Dort solle auch geprüft werden, ob gegen diese Apotheken ein Bußgeld verhängt werden kann.

„Planwirtschaft ohne Plan“

Ein Epoch Times-Leser schrieb uns, dass ihm die Apothekerin bei der Übergabe der FFP2-Masken ihr Leid geklagt habe. Vom Gesundheitsminister sei die Maskenverteilung angekündigt worden, die Apotheken müssten liefern. Das klinge nach einer „Planwirtschaft ohne Plan“, schildert der 69-jährige Leser. Die Produktbeschreibung auf der Packung sei „unleserlich klein“ und auf Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Italienisch.

Bei genauer Betrachtung der Masken fand er darüber hinaus noch zwei wichtige Hinweise: „Made in China“ sowie „No medical device“ (auf Deutsch: „kein Medizinprodukt“).

Angesichts von rund 27,3 Millionen anspruchsberechtigten Personen mit einem Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken und einer Vergütung von sechs Euro je Schutzmaske sowie durch den Verwaltungskostenersatz für die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen entstehen dem Bund auf Kosten der Bürger Ausgaben in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro.



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