Razzia wegen Facebook-Post in Berlin: Beleidigter Landeschef Müller setzte Justizapparat in Bewegung

Schwere Polizeistiefel dröhnten an einem noch dunklen Morgen im Februar durchs Treppenhaus. Schläge an die Tür und Sturmklingeln. Für die Frau, die in der DDR jahrelang durch die Stasi beobachtet und verfolgt wurde, wurden Erinnerungen wach. Gegenüber den Medien schilderte sie, wie sie die Geschehnisse im Berlin des Jahres 2020 wahrnahm. Mittlerweile beschäftigte sich auch der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Fall.
Titelbild
Symbolbild.Foto: Istockphoto/pixel1962
Von 21. Mai 2021

„Weil sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller von einem Beitrag auf Facebook beleidigt fühlte, setzte der SPD-Politiker Justiz und Polizei in Gang“, schreibt die „Welt“ über einen Fall, der aktuell die Gemüter erregt – nicht nur in der Bundeshauptstadt. Alles begann mit dem Teilen und Kommentieren eines retuschierten Bildes, das später von einem Gericht als „harmlos“ formulierter Vorwurf und „Meinungsäußerung“ anerkannt und der Polizeieinsatz als rechtswidrig bezeichnet wurde.

Nun beschäftigte sich auch der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Fall, nachdem die FDP-Fraktion eine mögliche bevorzugte Behandlung von Michael Müller durch die Justiz in den Raum gestellt hatte, wie die „Welt“ aktuell berichtet. Müller selbst war am 19. Mai 2021 gar nicht erst vor dem Ausschuss erschienen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Raupach sagte jedoch aus, dass dem Regierenden Bürgermeister keine bevorzugte Behandlung zugekommen sei, die Ermittlungen richtig gewesen und keine Fehler gemacht worden seien. Als der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann im Ausschuss meinte, dass das ein bisschen so sei, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen, dementierte Raupach. Es sei ein „absolut üblicher Vorgang“.

Gefährliche Meinungsäußerung in Rot-Rot-Grün-Berlin

Das retuschierte Foto, welches eine Frau aus Berlin-Zehlendorf am 14. April 2019 sorglos auf Facebook geteilt hatte, zeigte Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller mit einem weißen Schild in der Hand. „Alle nach #Berlin“ stand darauf und der Kommentar: „Bürgermeister Müller von #Berlin will alle #Bootsflüchtlinge und zeigt damit ein absolutes Desinteresse, was in der Hauptstadt gerade vor sich geht. Egal ob letztes Wochenende 1.000de Menschen wegen der explodierenden Mietpreise auf die Straße gehen. Er will sie alle! #NiewiederSPD.“ Im Original sollte das Bild eine Werbung für die Berliner Kältehilfe darstellen. Auf dem Plakat stand der Text: „Kältebus rettet Leben! 0178/5235838“.

Der beleidigte Müller wandte sich sofort und höchstpersönlich mit Vorab-E-Mail und nachfolgendem „Strafantrag des Dienstvorgesetzten gegen den Facebook-Nutzer ‚Karina Fitzi‘ etc. aufgrund eines Facebook-Postings“ auf Dienstpapier am 16. April 2019 an den Leitenden Oberstaatsanwalt von Berlin, Jörg Raupach. Dann machten sich die dienstbaren Geister unverzüglich an die Arbeit. Innerhalb nur weniger Tage wurde der Fall als strafrelevant erkannt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Monatelange Ermittlungen folgten, während die Frau ihren Angaben nach längst das Teilen des Fotos vergessen hatte. Nicht so Müller und die in Gang gesetzte Behördenmaschinerie. Schließlich fand man die Identität der Frau heraus und auch einen gewillten Amtsrichter, der die Hausdurchsuchung zur Beweismittelfindung genehmigte.

Polizeistiefel im Treppenhaus

Im Gespräch mit „RT“ schilderte die Frau (Jahrgang 1964), die laut „Welt“ und ihren eigenen Aussagen bis November 1988 in der DDR gelebt habe und dort auch wegen ihres Ausreisewunsches von der Stasi fünf Jahre lang beobachtet und verfolgt worden sei, was an jenem Februarmorgen im Jahr 2020 geschah:

„Morgens um 6 Uhr wurde ich aus dem Schlaf gerissen, da es an meiner Wohnungstür Sturm klingelte, man gegen meine Wohnungstür trat, lautstark mit Fäusten dagegen schlug und an meine Fenster klopfte. Ich wohne im Erdgeschoss. Zudem war im Haus ein fürchterliches Getrampel zu hören. Meine Nachbarn wurden ebenfalls durch den überfallartigen Polizeieinsatz in Mitleidenschaft gezogen, weil man auch bei ihnen klingelte, um ins Haus zu gelangen“, schilderte die Frau, die derart aufgeschreckt im Pyjama zur Tür eilte und die durch eine Sicherheitskette versperrte Tür einen Spalt weit öffnete. Schon zwängte sich ein Polizeistiefel in den Türspalt. Ihr wurde eine Polizeimarke vorgehalten und ein Durchsuchungsbeschluss „wegen übler Nachrede“.

Fünf Beamte betraten die Wohnräume und verteilten sich in den Räumen. Die Frau wurde aufgefordert, „sämtliche internetfähige Kommunikationsmittel auszuhändigen, inklusive sämtlicher Passwörter“, schilderte sie „RT“. Sie habe sich in einem „absoluten Ausnahmezustand“ befunden und habe „fürchterliche Angst“ gehabt. Deshalb habe sie der Polizei alle Passwörter herausgegeben. Nach 45 Minuten sei alles vorbei gewesen. Zwei iPhones und zwei iPads samt Passwörtern nahmen die Beamten mit. Die Frau sah sich gezwungen, sich  „neue internetfähige Geräte zu kaufen, da ich sonst nicht einmal meine Bankgeschäfte hätte erledigen können“.

Landgericht sieht „Meinungsäußerung“

Mittlerweile stehe fest, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens höchst zweifelhaft gewesen sei. Das Landgericht Berlin habe mit Urteil vom 27. Oktober 2020 festgestellt, dass die Hausdurchsuchung rechtswidrig gewesen sei. In der Begründung hieß es, dass weder der Verdacht der üblen Nachrede noch ein anderes Beleidigungsdelikt die Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung erbringen.

Das Gericht sah in dem Foto-Beitrag einen im Kern harmlos formulierten Vorwurf, dass sich der Regierende Bürgermeister nicht für die Hauptstadt interessiere, weshalb die Verfasserin die SPD nicht mehr wählen werde. Die Äußerung habe die „Herabwürdigung des Gegenübers“ nicht überschritten und es handele sich einfach um eine Meinungsäußerung, hieß es. Weil Müller zu den Personen der Zeitgeschichte gehöre, liege auch keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Urheberrecht vor.

„Wie im SED-Staat“

Gegen die Schlafstörungen, an denen die Frau seither leidet, hilft das allerdings nicht. „RT“ gegenüber erwähnte sie noch, dass sie panische Angst bekomme, wenn es an der Tür klingelt. Freunde, Bekannte, Familie, sie alle müssen sich vorher bei ihr telefonisch ankündigen, bevor sie kommen und klingeln können – „damit ich keine Panikattacken bekomme“.

Es habe sich angefühlt, wie im SED-Staat, erinnert sie sich. Müller wirft sie vor, „den gesamten Justizapparat missbraucht“ zu haben, um sie einzuschüchtern. Er habe nach dem [Mao-]Motto gehandelt: „Bestrafe einen und erziehe hundert“. Ihr Fall sei der Beweis dafür, „dass es der Regierung um alles andere als die freie Meinungsäußerung in unserem Land bestellt ist“. Diese sehe sie in großer Gefahr: „Wer weiß das schon, zu welchen Mitteln unsere Regierung zukünftig noch greift, um Menschen mundtot zu machen. Gefängnisstrafen?“



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