Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab August 2026

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Schulkinder gehen in die Schule.Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa
Epoch Times7. September 2021

Für Grundschulkinder soll es ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Der Bundestag stimmte am Dienstag dem Kompromiss zur Finanzierung zu, den Bund und Länder am Montagabend erzielt hatten.  Die Einigung stieß überwiegend auf Lob. Der Deutsche Städtetag sowie weitere Kommunalvertreter kritisierte dagegen eine unzureichende Finanzierung und verwiesen auf fehlendes Personal.

Die im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte Einigung wurde mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, von allen Fraktionen im Parlament gebilligt.

Bedarfsunabhängiger Anspruch

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „ganz wichtigen Weichenstellung – für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz von mindestens acht Stunden in einer Tageseinrichtung.

Wenn am Freitag auch die Länderkammer zustimmt, hat ab August 2026 „jedes Kind der ersten Klasse Anspruch darauf, ganztägig gefördert zu werden“, so Lambrecht. Danach folgt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe. Ab 2029 gilt der Anspruch demzufolge für jedes Kind der Klassen eins bis vier.

Der Bundesrat hatte Ende Juni den Vermittlungsausschuss angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze im vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden waren. Der Kompromiss sieht laut Bundesrat nun unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden.

Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent.

Bund unterstützt mit bis zu 3,5 Milliarden Euro

Lambrecht kündigte an, dass der Bund die Investitionen für den Ganztagsausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro unterstützen werde. Auch bei den Betriebskosten sei der Bund „weit auf die Länder zugegangen: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030“.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) begrüßte einen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit: „Vom Ganztag profitieren ganz besonders diejenigen Kinder, denen zu Hause keiner bei den Hausaufgaben hilft, die kein Instrument lernen und keinen Sportverein besuchen.“

Die finanzielle „gewaltige Lücke“

Kritik kam von Kommunalverbänden. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy erklärte: „Bund und Länder machen mit dem Rechtsanspruch ein großes Versprechen, aber finanziell bleibt eine gewaltige Lücke von mehreren Milliarden Euro.“ Diese „offene Rechnung“ dürfe nicht an die Kommunen weitergereicht werden, warnte er.

Auch der Städte- und Gemeindebund zweifelte an der Umsetzung des Kompromisses. Insgesamt fehlten bundesweit über 600.000 Betreuungsplätze, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Funke-Zeitungen. „Das ist eine personelle und finanzielle Herausforderung in Milliardenhöhe.“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nannte den bundesweiten Rechtsanspruch einen „wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Dies unterstütze die Betriebe, insbesondere bei der Fachkräftesicherung.

Die Bildungsgewerkschaft GEW sprach von einem „ganz wichtigen Signal“ für Familien. „Wenn jetzt Geld investiert wird, muss gleichzeitig eine Qualitätsoffensive starten“, forderte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die Einigung positiv, kritisiert aber das späte Inkrafttreten des Rechtsanspruchs. Die Politik habe „wertvolle Zeit verstreichen lassen“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Jetzt müssen endlich mit Hochdruck die Bedingungen geschaffen werden“, forderte er. (afp)



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