Rechtsanwalt erstattet Anzeige gegen Polizei Köln: Von-Storch-Affäre ist „politisch motivierter Angriff auf Kritikerin“

Die Strafanzeige gegen Beatrix von Storch sei unbegründet, erklärt der Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Stahl. Die Anzeige sei nichts anderes als ein "politisch motivierter Angriff auf eine Kritikerin". Deswegen habe er eine Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattet, so der Rechtsanwalt.
Epoch Times3. Januar 2018

Die Von-Storch-Affäre zieht weiter ihre Kreise: Nun hagelt es eine Strafanzeige gegen die Polizei Köln und den Kölner Polizeipräsidenten Uwe Jacob.

Das Polizeipräsidium habe mit seiner Anzeige die AfD-Politikerin unbegründet einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt – so das Argument des Rechtsanwalts Dr. jur. Christian Stahl von der Regensburger Kanzlei REPGOW, der die Strafanzeige erstattete.

Alles begann mit einem Tweet der Polizei Köln am 31. Dezember, auf dem das Bild eines Feuerwerks über Köln und die Überschrift „Silvester 2017 – Kommen Sie gut ins neue Jahr 2018“ zu sehen war – dazu noch ein Neujahrswunsch auf Arabisch und Persisch.

Daraufhin twitterte die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch am 1. Januar:

Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Am selben Tag erstattete „ein nicht namentlich bekannter Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Köln Strafanzeige gegen Frau von Storch wegen Volksverhetzung“.

Ein unbekannter „Informant“ der Polizei Köln gab diese Information an die Medien weiter. Von Storchs Twitter-Account wurde für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“ gesperrt.

Stahl: Von Storchs Äußerung ist keine Volksverhetzung

Laut Stahl sei von Storchs Äußerung keine Volksverhetzung, denn die Abgeordnete stachele weder zum Hass auf noch beschimpfe sie eine Gruppe, mache sie böswillig verächtlich oder verleumde sie.

Von Storchs Tweet ziele gar nicht auf Araber oder Moslems, sondern kritisiere das Verhalten der Polizei, die Texte in Fremdsprachen twitterte, die „keinerlei besonderen Informationsgehalt“ beinhalteten.

Es gibt keinen zwingenden Grund, warum eine deutsche Behörde eine derartige Mitteilung in irgendeiner anderen Sprache als Deutsch verfassen müsste. Kritik hieran ist also keineswegs abwegig (und wäre im Übrigen auch dann von der Meinungsfreiheit gedeckt)“, so Stahl.

Die Strafanzeige gegen die AfD-Politikerin sei deshalb unbegründet.

Strafanzeige der Polizei Köln ist ein „politisch motivierter Angriff auf eine Kritikerin“

Weiter führt der Jurist an, dass es dem Kölner Polizeipräsidium nicht um eine juristische Prüfung des Sachverhalts ginge, „sondern vielmehr um einen politisch motivierten Angriff auf eine Kritikerin“ der Polizei Köln.

Dazu erwähnt Stahl die folgende Aussage des Polizeipräsidenten Jacob im „Bayerischen Rundfunk“:

„Eine Kampagne, die wirklich gut angekommen ist bei den meisten Menschen – allerdings haben sich auch einige daran gestört, dass wir auf Arabisch und Farsi gewittert haben – sehr prominente Rechtsgerichtete, die dann meinten, mit Tweets für volksverhetzende Äußerungen sorgen zu müssen. Wir haben dann einfach eine Anzeige erstattet.“

Stahl sieht in Jacobs Äußerung die Absicht, eine Unschuldige zu verfolgen:

Nicht nur die Tatsache, dass die Erstattung einer offenkundig unbegründeten Strafanzeige überhaupt medial ‚durchgestochen‘ wurde, sondern auch diese Formulierungen, die das Vorliegen einer Straftat als sicher behaupten […], belegen nach diesseitiger Ansicht die Absicht zumindest des Polizeipräsidenten, eine Unschuldige zu verfolgen“, schreibt der Rechtsanwalt in seiner Anzeige.

In Deutschland sei es strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. „Ich habe daher soeben Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln und die unbekannten Informanten aus den Reihen der Kölner Polizei erstattet“, erklärt Stahl seine Motivation.

Stahl: Jacob könnte Rüge seines Vorgesetzten erhalten

Die Strafanzeige gegen von Storch sei eine Straftat, fügte Stahl auf Nachfrage der EPOCH TIMES hinzu. Denn sie ziele auf die Verfolgung der AfD-Politikerin ab – insbesondere durch mediale Diskreditierung.

Auf unsere Frage, wie die Ermittlungen ausgehen könnten, meint Stahl: Es sei durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Kölner Polizeipräsident schlussendlich eine Rüge seines vorgesetzten Dienstherren erhalte.

Den vollen Text von Stahls Strafanzeige finden Sie HIER

(as/mw)

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