Logo Epoch Times
Kleine Anfrage

Verfassungsgericht: Klage von AfD-Politiker unzulässig

AfD-Bundestagsabgeordneter Stefan Keuter ist mit seinem Antrag gegen die Bundesregierung am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Er wollte eine unvollständig beantwortete Kleine Anfrage zu einem Visumsverfahren vollständig geklärt wissen.

top-article-image

Die AfD.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Ein von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter gegen die Bundesregierung angestrengter Rechtsstreit wegen einer nicht vollständig beantworteten Frage ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Er zeigte nicht ausreichend auf, dass seine Rechte verletzt sein könnten, wie das Gericht nach Angaben vom Dienstag entschied. In der Frage ging es um ein Visumsverfahren. (Az. 2 BvE 8/23)

Bundesverfassungsgericht: Antrag unzulässig

Die AfD-Fraktion richtete im Mai 2023 dazu eine Kleine Anfrage an die damalige Bundesregierung. Diese verwies in ihrer Antwort unter anderem auf eine schon zuvor erteilte Antwort in anderer Sache. Keuter sah sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, weil die Anfrage nicht vollständig beantwortet worden sei. Er wandte sich an das Verfassungsgericht.
Sein Antrag wurde aber nun als unzulässig verworfen. Schon der maßgebliche Sachverhalt erschließe sich nicht, erklärte das Gericht. Keuter habe die Antwort, auf die das Auswärtige Amt verwiesen habe, nicht vorgelegt oder beschrieben. Der Umfang der Antwort sei also unklar. Keuter habe nicht ausgeführt, zu welchen Punkten er weitere Informationen erwartet habe. (afp/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.