Beschlossen: Mindestlohn wird auf zwölf Euro pro Stunde erhöht

Ab Oktober beträgt der Mindeststundenlohn in Deutschland zwölf Euro. Das beschloss nun das Kabinett der Bundesregierung am Mittwoch mit einem Gesetzentwurf.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte einen Mindestlohn von zwölf Euro als Kernversprechen mit ins Zentrum seines Wahlkampfs gerückt.
Der Mindestlohn von zwölf Euro ist beschlossen.Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times23. Februar 2022

Die Bundesregierung hat die Anhebung des Mindestlohns in einem Schritt auf zwölf Euro pro Stunde beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), demnach soll die neue Lohnuntergrenze ab Oktober gelten. Von der Erhöhung „profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen“, erklärte Heil.

Viele Profiteure

Zugute komme der Lohn insbesondere den Menschen, „die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, fuhr der Minister fort. Das Gesetz sieht zudem eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro vor. Es muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

In Deutschland gilt seit dem Jahresbeginn ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro. Die Lohnuntergrenze soll planmäßig zum 1. Juli auf 10,45 Euro steigen. Später soll dann der einmalige Erhöhungsschritt auf zwölf Euro erfolgen, bevor im Anschluss wieder die Mindestlohnkommission übernimmt und die weiteren Erhöhungsschritte prüft. Das allerdings soll nach Angaben der Mindestlohnkommission erst wieder Mitte 2023 passieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die geplante Erhöhung. Das sei „eine Frage der Wertschätzung der Arbeit vieler Millionen Menschen hierzulande und ein wichtiger Schritt, um Armut zu vermeiden“, erklärte Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Der Bundestag müsse das Gesetz daher nun rasch beschließen. Die Erhöhung komme auch der Konjunktur zugute, weil dadurch die Kaufkraft steige.

Kritische Stimmen

Als „Fehler“ bezeichnete der DGB hingegen die im Rahmen des Gesetzes geplante Ausweitung der Minijob-Grenze, die künftig an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden soll. Damit werde die Chance auf eine grundlegende Reform vertan und viele Millionen Beschäftigte fielen damit auch weiterhin nicht unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung, kritisierte der DGB.

Der Arbeitgeberverband BDA äußerte Kritik. Mit den Plänen der Regierung werde „die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre in der Mindestlohnkommission schwer gestört“, erklärte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Mit der Umgehung des Gremiums werde der Mindestlohn zum „Spielball der Politik“.

Kritik kam dazu auch von der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion. Das Ziel sei das richtige, der Weg aber der falsche, erklärte ihr Vorsitzender Axel Knoerig (CDU). Die Mindestlohnkommission dürfe „nicht umgangen werden“. Im nun anlaufenden Gesetzgebungsverfahren müsse die Ampel daher „nachbessern und auch die Kriterien des Auftrags der Kommission ergänzen, damit es in Zukunft keinen politisch festgelegten Mindestlohn gibt und dennoch ein angemessener Anstieg gewährleistet ist“. (afp/mf)



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