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Steuerfreier Hinzuverdienst

Aktivrente soll 168.000 Menschen zur Weiterarbeit über Rentenalter hinaus motivieren

Die Bundesregierung plant eine Aktivrente, die älteren Beschäftigten steuerfreie Weiterarbeit neben der Rente ermöglicht. Das Finanzministerium rechnet mit 168.000 Interessenten und jährlichen Mindereinnahmen von rund 890 Millionen Euro.

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Mehr als jeder zweite Babyboomer eines Jahrgangs arbeitet bis zum Rentenalter.

Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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Die Bundesregierung rechnet mit einem großen Interesse an der geplanten Aktivrente, die Beschäftigten nach Erreichen des Renteneintrittsalters eine steuerbegünstigte Weiterbeschäftigung ermöglichen soll. Das Bundesfinanzministerium geht in seinem Gesetzentwurf, der AFP am Dienstag vorlag, von rund 168.000 Interessenten im Jahr aus – das heißt, jeder vierte Anspruchsberechtigte würde bei Erreichen des Renteneintrittsalters das Angebot der Aktivrente auch tatsächlich annehmen. Die jährlichen Mindereinnahmen durch die Steuerbegünstigungen werden auf 890 Millionen Euro veranschlagt.
Die Zahl von 168.000 Inanspruchnahmen ergibt sich dem Gesetzentwurf zufolge aus den laut statistischem Bundesamt rund 672.000 Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter, die mehr als geringfügig beschäftigt sind. Davon könnten dem Gesetzentwurf rund ein Viertel auch im Alter von 67 noch weiterarbeiten und somit von der Aktivrente profitieren.

Details zur Aktivrente

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung ältere Menschen dazu bewegen, auch neben der Rente weiterzuarbeiten. Bis zu 2000 Euro Hinzuverdienst zur Rente sollen pro Monat steuerfrei bleiben.
Streit hatte es in der Koalition über den sogenannten Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente gegeben. Dieser hätte dazu geführt, dass der steuerfreie Zusatzverdienst die Steuerlast erhöht, weil der angelegte Steuersatz wegen des höheren Gesamteinkommens steigt. Die Union setzte sich jedoch damit durch, die Aktivrente davon auszunehmen. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag beraten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Das Finanzministerium geht in seinem Gesetzentwurf davon aus, dass den öffentlichen Haushalten durch den Steuerfreibetrag Einnahmen in Höhe von rund 890 Millionen Euro jährlich entgehen würden. Jeweils rund 42,5 Prozent davon gehen zu Lasten des Bundes und der Länder, die verbliebenen rund 15 Prozent schultern die Kommunen. (afp/red)

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