Regierung beschließt Gesetzentwurf zur schnellere Bundeswehr-Materialbeschaffung

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Soldaten reparieren ein Schützenpanzer der Bundeswehr "Marder".Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times30. Oktober 2019

Die Bundesregierung will es der Bundeswehr ermöglichen, in bestimmten Fällen schneller neues Material zu beschaffen. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

Insbesondere bei kurzfristig erforderlicher Ausrüstungsbeschaffung“ könne das benötigte Material damit „schneller und effizienter“ eingekauft werden, teilte das Ministerium mit.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Änderung der „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit“ vor. Diese erlaubt bereits jetzt Abweichungen von den normalen Ausschreibungsvorschriften, wenn „dringliche Gründe im Zusammenhang mit einer Krise“ dies erfordern.

Die Regierung will hier präzisieren, was als dringlicher Grund gilt: „Wenn 1. mandatierte Auslandseinsätze oder einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr, 2. friedenssichernde Maßnahmen, 3. die Abwehr terroristischer Angriffe oder 4. eingetretene oder unmittelbar drohende Großschadenslagen kurzfristig neue Beschaffungen erfordern oder bestehende Beschaffungsbedarfe steigern“.

Der Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann, erklärte, die neuen Regelungen „werden es der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden erleichtern, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren“. Dies könne „gerade im Schiffbau“ zur Beschleunigung beitragen.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Einführung einer bundesweiten Vergabestatistik ab kommendem Jahr vor. Damit werden laut Wirtschaftsministerium „erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen zur Verfügung stehen“. Die Daten sollen beim Statistischen Bundesamt zusammenlaufen. (afp)



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