Regierungskoalition findet Kompromiss für Umwandlungsverbot von Mietwohnungen

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Eigentumswohnungen, Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times4. Mai 2021

Für das „Baulandmobilisierungsgesetz“ hat sich die Große Koalition nach monatelangem Tauziehen auf einen Kompromiss beim Umwandlungsverbot von Miethäusern geeinigt.

Die Fraktionen von Union und SPD stimmten am Dienstag dem Vorhaben zu, das nun zwar kein direktes Verbot der Umwandlung in Eigentumswohnungen mehr vorsieht, diese aber massiv erschwert. Vorgesehen ist nun, dass die Bundesländer Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen können, in denen bis zum Jahr 2025 die Genehmigung für die Umwandlung nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden darf.

Beispielsweise, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Aus Sicht der SPD kommt das einem faktischen Verbot nahe, weil sie davon ausgeht, dass es kaum einem Eigentümer gelingen dürfte, in größeren Mietshäusern so viele Mieter von einem Kauf zu überzeugen.

Allerdings sollen von der Regelung Gebäude ausgenommen sein, in denen sich nicht mehr als drei bis 15 Wohnungen befinden – je nach Gusto der Bundesländer, die entsprechende Festlegungen selber treffen können. Damit sollen Kleineigentümer geschützt werden, die ihr Haus umwandeln, um damit ihre Altersvorsorge zu bestreiten.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte dem „Spiegel“, das sei ein „sehr guter Verhandlungserfolg“. Teile der Union hätten bis zuletzt versucht, das Gesetz abzuschwächen oder gar zu verhindern – gegen ihren eigenen Minister.

„Wir unterbinden damit das Geschäftsmodell von Investoren, die es auf die Aufteilung und den Weiterverkauf von Wohnungen abgesehen haben“, sagte Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion dem „Spiegel“. Das Gesetzgebungsprojekt ist das größte wohnungspolitische Vorhaben aus dem von Horst Seehofer (CSU) geführten Innenministerium, das auch für die Wohnungsbaupolitik zuständig ist. (dts)



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