Regierungssprecher: EU-Gipfelbeschlüsse schließen nationale Alleingänge aus

"Unilaterale staatliche Maßnahmen zu Lasten anderer Staaten sind gerade nicht gemeint", erklärt ein Regierungssprecher und erklärt, mit den EU-Beschlüssen seien keine nationale Alleingänge beispielsweise bei der Grenzschließung möglich.
Titelbild
Grenzübergang zwischen Deutschland (Bayern) und Österreich.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times1. Juli 2018

Nach dem EU-Gipfeltreffen zur Flüchtlingspolitik hat ein Sprecher der Bundesregierung der Interpretation widersprochen, mit den Gipfelbeschlüssen seien nationale Alleingänge beispielsweise bei der Grenzschließung möglich.

Mit den Beschlüssen des Europäischen Rats seien die Mitgliedstaaten vielmehr aufgefordert, „‚interne‘ Rechtssetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen Sekundärmigration zu treffen, sagte ein Regierungssprecher der „Welt am Sonntag“.

„Unilaterale staatliche Maßnahmen zu Lasten anderer Staaten sind gerade nicht gemeint“, betonte der Sprecher. Nationale Alleingänge seien weder „intern“, noch entsprächen sie der weiteren Forderung des Gipfels, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Sekundärmigration „eng zusammenarbeiten sollen“.

Nach dem EU-Gipfel hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betont, in der Brüsseler Erklärung seien auch nationale Maßnahmen zur Vermeidung eines Weiterwanderns von Asylbewerbern zwischen den EU-Staaten „ausdrücklich“ vorgesehen.

(afp)



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