Erkennen „Rechtsordnung in Deutschland“ nicht an: Reichsbürger müssen Waffen abgeben

Da die Reichsbürger die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland anzweifeln und die Rechtsordnung nicht anerkennen, dürfen sie keine Waffen besitzen.
Titelbild
Sichergestellte Waffen von "Reichsbürgern" im Polizeipräsidium in Wuppertal.Foto: Roland Weihrauch/dpa
Epoch Times18. Dezember 2018

Wer als Sympathisant der sogenannten Reichsbürgerbewegung die Geltung der Rechtsordnung in Deutschland in Abrede stellt, hat kein Recht auf Waffenbesitz. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 3. Dezember. Anlass war ein Streitfall zwischen einem Waffenbesitzer und der Waffenbehörde eines Landkreises, die bereits erteilte Waffenbesitzkarten widerrufen hatte.

Das OVG bestätigte die Ansicht der Behörde, wonach der Antragsteller waffenrechtlich unzuverlässig sei. Dies hatte das Amt an Schreiben der Antragsteller festgemacht. Darin würden die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt und die Rechtsordnung nicht anerkannt.

Ausschlaggebend ist dem Urteil zufolge nicht die Sympathie eines potenziellen Waffenbesitzers mit den Reichsbürgern, die keine einheitliche und weltanschaulich homogene Bewegung darstellten. Vielmehr geht es den Richtern grundsätzlich um die Anerkennung der Gesetzesgeltung. Wer diese nicht als verbindlich betrachte, gebe Anlass zur Befürchtung, Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition nicht einzuhalten.

Der Antragsteller hatte in seinen schriftlichen Einlassungen an die Waffenbehörde die Geltung der Strafprozess- und der Zivilprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Abrede gestellt. Die Bundesrepublik existiere nicht und sei vielmehr eine Nichtregierungsorganisation oder GmbH. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion