Beschlüsse des Bundeskabinetts
Rente, Gesundheit, Klimaschutz - was gefördert, gedeckelt oder gestrichen wird
Mit der Aktivrente, einem Sparpaket für Krankenkassen und einer Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung mehrere zentrale Reformen auf den Weg gebracht.

Die Ministerrunde hat die Aktivrente beschlossen.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Mehr Arbeiten im Alter, weniger Belastung bei der Krankenkasse und stärkere Förderung von Elektroautos – das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 15. Oktober, mehrere weitreichende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht.
Unter anderem sollen Beschäftigte im Rentenalter künftig mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat weiterarbeiten können. Dafür beschloss das Bundeskabinett in Berlin die Aktivrente. Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Das Gesetz kommt nun in das parlamentarische Verfahren. Es soll Teil eines Gesamtpakets sein. Eingeführt wird ein Steuerfreibetrag, der bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich gelten soll.
890 Millionen Euro soll die Aktivrente pro Jahr kosten. Die Steuermindereinnahmen tragen mit jeweils 378 Millionen Euro in der vollen Jahreswirkung der Bund und die Länder, mit 134 Millionen die Gemeinden. Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Der Entwurf verspricht „einen Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen“.
Die CDU hatte die Aktivrente während der Regierungszeit der Ampelkoalition vorgeschlagen und auch im Bundestagswahlkampf gefordert. Rentner sollen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können. Das soll die Beschäftigung Älterer fördern und auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Aktivrente soll Teil eines Rentenpakets sein – unter anderem auch mit der geplanten Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent. Dieser Gesetzentwurf soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.
Bundeskabinett beschließt GKV-Sparplan
Mit einem Spargesetz will die Bundesregierung außerdem den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte vermeiden. Dafür sollen Ausgaben der gesetzlichen Kassen im kommenden Jahr um zwei Milliarden Euro gesenkt werden – und damit das befürchtete Defizit ausgleicht. Der Großteil der Einsparungen soll im Krankenhausbereich umgesetzt werden.
Die von den einzelnen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der durchschnittliche Satz lag laut dem Bundesgesundheitsministerium Ende Juni bei 2,92 Prozent – und damit deutlich über dem für 2025 prognostizierten Durchschnittswert von 2,5 Prozent. Noch im Laufe des Mittwochs wollte der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seine Prognose zur durchschnittlichen Entwicklung der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vorlegen.
90 Prozent der nun beschlossenen Einsparungen – also 1,8 Milliarden Euro – sollen durch eine Änderung der Berechnungsmethode erzielt werden, mit der die gesetzlichen Kassen den Krankenhäusern jedes Jahr zusätzliches Geld für erwartete Kostensteigerungen überweisen. Dafür wird die sogenannte Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt.
Weitere 100 Millionen Euro sollen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen eingespart werden, deren Anstieg im kommenden Jahr auf acht Prozent im Vergleich zu 2024 begrenzt werden soll. Bei den Sachkosten liegt der Deckel bei zwei Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mobiliar, Post- und Fernmeldegebühren sowie Werbemaßnahmen.
Ebenfalls 100 Millionen Euro sollen beim Innovationsfonds der Kassen eingespart werden, indem die Fördersumme im kommenden Jahr einmalig von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro gesenkt wird. Die bisherigen Mittel aus dem Fonds seien noch nicht in vollem Umfang abgeflossen, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Deswegen würden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen.
E-Autos fünf weitere Jahre von der Kfz-Steuer befreit
Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch zudem eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung um fünf Jahre. Nach geltender Rechtslage würde die Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektroautos ab Januar 2026 nicht mehr greifen. Laut Kabinettsbeschluss sollen Neuzulassungen oder Umrüstungen nun bis Ende 2030 von der Steuer befreit werden, und zwar längstens für zehn Jahre. Auch dieser Zeitraum wird um fünf Jahre bis Ende 2035 verlängert. Nur wer also bis Ende dieses Jahres ein Elektroauto kauft und neu zulässt, kann diese zehnjährige Höchstdauer auch ausschöpfen.
Nach geltender Rechtslage würde die Steuerbefreiung für neu zugelassene reine Elektroautos ab Januar 2026 nicht mehr greifen. Laut Kabinettsbeschluss sollen Neuzulassungen oder Umrüstungen nun bis Ende 2030 von der Steuer befreit werden, und zwar längstens für zehn Jahre. Auch dieser Zeitraum wird um fünf Jahre bis Ende 2035 verlängert. Nur wer also bis Ende dieses Jahres ein Elektroauto kauft und neu zulässt, kann diese zehnjährige Höchstdauer auch ausschöpfen.
Das Bundesfinanzministerium verwies auch auf den Beschluss des Koalitionsausschusses Anfang Oktober zur Förderung klimaneutraler Mobilität. Demnach sollen drei Milliarden Euro für ein Förderprogramm für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen bereitgestellt werden, um den Betroffenen den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu ermöglichen. Die Gelder sollen dabei aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem EU-Klimasozialfonds kommen. Das Programm soll bis 2029 laufen.
Der bereits beschlossene sogenannte Investitionsbooster sieht für E-Autos zudem eine weitere Sonderabschreibung für den Kauf von Elektroautos vor: Kauft ein Unternehmen ein E-Auto im Wert von bis zu 100.000 Euro, soll es künftig 75 Prozent der Kosten bereits im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können.
Das Bundesfinanzministerium erklärte, die Entlastung für Bürger, die frühzeitig ein Elektroauto kaufen, belaufe sich im Jahr 2026 insgesamt auf 50 Millionen Euro. Dieser Betrag steige in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an. (dpa/afp/dl)
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