Reutlingen: Modellstadt für saubere Luft drohen nach Gerichtsurteil Fahrverbote

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Deutschland und seine Diesel-Fahrverbote.Foto: iStock
Epoch Times19. März 2019

Der „Modellstadt Luftreinhaltung“ Reutlingen in Baden-Württemberg drohen nach einem Gerichtsurteil Dieselfahrverbote.

Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil erklärte, reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen „prognostisch nicht aus“, um den Stickoxid-Grenzwert „ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten“.

Das Gericht berücksichtigte dabei laut der erfolgreich klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH) auch bereits die beschlossenen Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die Kreisstadt gehört zu den fünf Modellstädten, die das Bundesverkehrsministerium für spezielle Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten ausgewählt hatte. Die Reutlinger erhalten gut 19 Millionen Euro Förderung vom Bund, die sie unter anderem in den Ausbau des Busnetzes und ein Jahresticket für 365 Euro investiert haben.

Jedoch wurden auch im vergangenen Jahr an einer Messstation im Jahresmittel 53 Mikrogramm Stickstoff je Kubikmeter Luft gemessen – deutlich mehr als die erlaubten 40 Mikrogramm, und auch mehr als die 50 Mikrogramm, die das Parlament am Donnerstag in der Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als Schwelle für die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten beschlossen hatte.

Vor allem Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte profitieren von diesem Urteil“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Fahrverbote müssten noch dieses Jahr kommen, damit der Grenzwert bis Ende 2019 eingehalten wird. Ohne solche Verkehrsbeschränkungen würde der Jahresmittelwert selbst im Jahr 2020 noch nicht überall im Stadtgebiet eingehalten werden. Resch forderte die Bundesregierung erneut auf, die Hersteller zur Katalysator-Nachrüstung für Dieselfahrzeuge der Euronormen 4 und 5 zu verpflichten.

DUH-Anwalt Remo Klinger erklärte dazu, das Urteil habe „Grundsatzcharakter“. Zwar liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor – wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ hat Baden-Württembergs höchstes Verwaltungsgericht aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (afp)



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