Rheinland-Pfalz: Schüler muss trotz Asthma an Präsenzunterricht teilnehmen

Titelbild
Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times21. Oktober 2020

Ein rheinland-pfälzischer Internatsschüler muss trotz einer Asthmaerkrankung auch während der Corona-Pandemie am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ein Anspruch auf Befreiung lasse sich nicht aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit herleiten, teilte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch (21. Oktober) mit. Die Verfassung garantiere keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher Gesundheitsgefahr.

Der Schüler hatte im September eine Befreiung vom Präsenzunterricht beantragt, weil er an Asthma leide und damit zur Risikogruppe für eine Erkrankung an COVID-19 zähle. Das Hygienekonzept seiner Schule werde den gesundheitlichen Gefahren nicht gerecht.

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Laut Bundesverfassungsgericht gehöre durch die Corona-Pandemie ein „gewisses Infektionsrisiko“ für die Gesamtbevölkerung derzeit zum allgemeinen Lebensrisiko.

Trotz eines konsequent umgesetzten Hygienekonzepts werde das Ansteckungsrisiko nicht auf Null gesenkt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt werden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion