Richterbund: Erlaubnis an Fahnder für gefälschte Kinderpornos strikt regeln

Das Bundesjustizministerium will verdeckten Fahndern zur Aufklärung von Sexualstraftaten den Einsatz computergenerierter kinderpornografischer Fake-Bilder erlauben - der Deutsche Richterbund hält das aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen für vertretbar.
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Computer.Foto: iStock
Epoch Times24. Dezember 2019

Der Deutsche Richterbund hat die große Koalition ermahnt, verdeckten Fahndern die Herstellung gefälschter kinderpornografischer Inhalte nur unter strengen Voraussetzungen zu erlauben.

„Strikte rechtsstaatliche Auflagen“ seien nötig, weil sich der Staat mit der geplanten neuen Ermittlungsmethode „in einen Grenzbereich vorwagt“, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

Er betonte, die Ermittler bräuchten erweiterte Befugnisse, um Fälle von Kinderpornografie in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können. Die Verwendung computergenerierter Kinderpornos dürfe aber „nur das letzte Mittel“ sein. Außerdem solle vorgeschrieben werden, dass ein Richter eine solche Maßnahme anordnen müsse.

Rebehn mahnte zugleich bei der Erlaubnis computergenerierter Kinderpornos zur Eile: „Der Bundestag sollte das im Januar rasch auf den Weg bringen.“ In den vergangenen drei Jahren hätten sich die registrierten Fälle von Kinderpornografie in etwa verdoppelt. „Und das ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Rebehn.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte sich im November hinter das Vorhaben der Koalitionsfraktionen gestellt, verdeckten Fahndern die Herstellung kinderpornografischer Fake-Inhalte zu erlauben. Dies solle ermöglicht werden, falls sich die Taten nicht anders aufklären ließen, sagte sie.

Mittels der computergenerierten Bilder sollen sich die Fahnder Zutritt zu einschlägigen Foren im sogenannten Darknet – dem verborgenen Teil des Internets – verschaffen können. (afp)

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