Richtigstellung hinter der Bezahlschranke: AfD erwirkt Unterlassungserklärung gegenüber dem „Spiegel“

Die Auflösung war hinter der Bezahlschranke: „Und nun zur Wahrheit: Keine dieser Informationen stimmt. Hoffe ich zumindest. Ich habe sie mir ausgedacht“. Die AfD-Bundestagsfraktion erwirkte eine Unterlassungsklage gegenüber dem "Spiegel" wegen Falschmeldungen gegenüber AfD-Politikern.
Titelbild
Das Spiegel-Magazin dachte sich Fake News über AfD-Abgeordnete aus, weil AfD-Mitglieder Nachrichten verbreiten würden, mit denen sie Ressentiments schüren wollen.Foto: iStock
Epoch Times4. November 2018

„Der Spiegel“ hat gegenüber der AfD-Fraktion im Bundestag eine Unterlassungserklärung abgegeben. Man hätte „kein Interesse an einer möglichen, aber sinnlosen gerichtlichen Auseinandersetzung“ gehabt, daher die „kulanzweise“ abgegebene Unterlassung, teilte Anja zum Hingst, Leiterin des Bereichs Kommunikation und Marketing des „Spiegel“-Verlags, dem Evangelischen Pressedienst am Freitag in Hamburg mit. Das berichtet die „FAZ“.

Hintergrund ist eine „Spiegel“-Kolumne, die Fake News über AfD-Bundestagsabgeordneten auflistete, ohne zunächst zu verraten, dass es Fake News seien. Erst hinter einer Bezahlschranke war im Internet zu lesen, dass dies Falschmeldungen seien.

Der Titel der Kolumne lautete „Erschütterndes von der AfD“, geschrieben von Markus Feldenkirchen. Dieser erschien auch in der gedruckten „Spiegel“-Ausgabe 42/2018.

In einem Fall hieß es zum Beispiel:

„Ein prominentes Mitglied der Fraktion ließ sich im selben Zeitraum zweimal pro Woche von der Fahrbereitschaft des Bundestags in ein Bordell chauffieren und reichte die Rechnungen mit den Einzelposten ‚Rosi‘ und ‚Rosé‘ später sogar als Bewirtungsbeleg bei der Bundestagsverwaltung ein.“

Später folgte die Auflösung: „Und nun zur Wahrheit: Keine dieser Informationen stimmt. Hoffe ich zumindest. Ich habe sie mir ausgedacht“, so Feldenkirchen.

Spiegel-Sprecherin: AfD würde regelmäßig Nachrichten teilen um Vorurteile und Ablehnung zu schüren

Laut „Spiegel“ soll es im betreffenden Artikel um den „Wahrheitsgehalt von ‚Nachrichten‘ gehen, die von AfD-Mitgliedern und deren Sympathisanten im Netz geteilt werden, um Ressentiments zu schüren“. Laut der Unternehmenssprecherin von Hingst würde die AfD so etwas regelmäßig betreiben.

Zur Bezahlschranke erklärte der „Spiegel“, dass sie in der Regel automatisch vom System gesetzt würde und nur in Ausnahmefällen händisch.

„Das ist sicher unglücklich, war aber keineswegs beabsichtigt“, so zum Hingst. Unmittelbar nach der Abmahnung durch die AfD habe man die Bezahlschranke händisch versetzt, sodass auch noch die Auflösung lesbar wurde. (er)



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