RKI gibt Corona-Reisewarnung für Teile von Frankreich, Schweiz und Tschechien aus

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Ein Blick auf Prag, Hauptstadt Tschechiens.Foto: iStock
Epoch Times9. September 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) haben nach einer gemeinsamen Analyse Teile Frankreichs, der Schweiz und Tschechiens zu Corona-Risikogebieten erklärt.

In Frankreich sind die Regionen Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhone-Alpes sowie Korsika betroffen, in der Schweiz die Kantone Genf und Waadt und in Tschechien die Stadtregion Prag, geht aus der Auflistung der Ausweisungen internationaler Risikogebiete des RKI hervor, die am Mittwochabend aktualisiert wurde. Zudem gilt neuerdings eine Reisewarnung für die Gespanschaften Dubrovnik-Neretva und Pozega-Slavonia in Kroatien, sowie den Kreis Iasi in Rumänien.

Das Oblast Dobritch in Bulgarien und die Kreise Bucau, Galati und Vrancea in Rumänien gelten nicht mehr als Risikogebiete, hieß es.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen, erklärt das RKI auf seiner Internetseite.

Die Einstufung als Risikogebiet basiere dabei auf einer zweistufigen Bewertung heißt es dort weiter. Zunächst würde festgestellt werden, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab.

In einem zweiten Schritt würde nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliege.

Für Schritt 2 liefern verschiedene Bundesministerin „qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten“.

Maßgeblich für die Bewertung seien insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.), heißt es weiter. Ebenso würde berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorlägen.(dts/er)



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