Sachsen-Anhalt verlangt von Kommunen Strafzinsen in Millionenhöhe

Das Land Sachsen-Anhalt verlangt von 88 Kommunen 2,6 Millionen Euro Strafzinsen für nicht rechtzeitig ausgegebene Städtebaufördermittel.
Titelbild
EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times26. Januar 2018

Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden sehen sich mit Zinsforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Das Landesverwaltungsamt verlangt von 88 Kommunen allein für den Zeitraum ab 2013 insgesamt 2,6 Millionen Euro an Strafzinsen für nicht rechtzeitig ausgegebene Städtebaufördermittel, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe). In den Jahren davor waren dem Bericht zufolge ähnlich hohe Forderungen aufgelaufen.

Sobald die Gemeinden bewilligte Fördermittel abgerufen haben, müssen sie diese innerhalb von zwei Monaten ausgeben. „Sonst werden die Strafzinsen fällig“, sagte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, der Zeitung. Einem Bundesgesetz zufolge liege der Zinssatz fünf Prozent über dem sogenannten Basiszins, den die Bundesbank halbjährlich neu festlegt.

Derzeit liegt der Basiszins bei minus 0,88 Prozent. Für die Strafzinsen wird damit ein Jahreszins von 4,12 Prozentpunkten fällig. Der Städte- und Gemeindebund kritisierte die Regelungen als überholt.

Der hohe Strafzins treibe Städte und Gemeinden weiter in die Finanzklemme, sagte Landesgeschäftsführer Jürgen Leindecker der Zeitung; ihnen gehe Geld verloren, was für Investitionen dringend benötigt werde. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion