Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern geben künftig die Herkunft von Tatverdächtigen an

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben eine einheitliche Anweisung an ihre Polizeidienststellen erlassen, dass immer, mit wenigen Ausnahmeregelungen, die Herkunft Tatverdächtiger angegeben werden muss. Andere Bundesländer entscheiden von Fall zu Fall, ob sie Angaben machen.
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Die Polizei hat das Gebiet um den Tatort weitläufig abgesperrt.Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa
Von 4. Februar 2020

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gibt seit Februar generell die Herkunft der Täter an, erklärt das Innenministerium des Bundeslandes. „Ich habe mich gemeinsam mit der Landespolizei für diese Verfahrensweise entschlossen, da die unterschiedlichen Sichtweisen in den einzelnen Bundesländern leider nicht zu einer einheitlichen Regelung führten“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU).

Die Staatsangehörigkeit werde wertungsfrei und neutral benannt, heißt es dort weiter. Mit der neuen Regelung werde nicht nur die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sondern grundsätzlich von allen Beteiligten aufgeführt, sofern sie der Polizei bekannt wären.

„Uns ist die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung ein wichtiges Anliegen. Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt sind, wird oft der haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen.“

Man wolle mit dieser Regelung Mutmaßungen und Gerüchten, entgegenwirken, erklärt das Innenministerium weiter. Zudem soll die transparente polizeiliche Kommunikation das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken.

Landespolizeipräsident Sachsen: „Ziel ist es, vertrauenswürdige und transparente Kommunikationsarbeit zu leisten“

In Sachsen gilt bereits seit 13. Januar, dass die Herkunft der Tatverdächtigen bzw. von Tätern anzugeben ist. Sollte ein Tatverdächtiger über mehrere Staatsbürgerschaften verfügen, seien diese entsprechend anzugeben. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar begründet dies gegenüber der Epoch Times mit den Worten:

„Ziel der sächsischen Polizei ist es, eine vertrauenswürdige und transparente Kommunikationsarbeit zu leisten – egal ob gegenüber Medienvertretern oder über unsere Social-Media-Kanäle. Mir ist es wichtig, dass wir dies einheitlich tun.“

Er erklärt, dass man sich intensiv mit dem Für und Wider auseinandergesetzt und letztendlich für Transparenz und Offenheit entschieden hätte.

Es geht der Polizei nicht darum, Vorurteile zu schüren, sondern Mutmaßungen und Fake News aktiv durch Transparenz und Offenheit entgegenzutreten“, erklärt Kretzschmar abschließend.

Sachsens Polizei begrüßt auch eine bundeseinheitliche Regelung, „dies wäre bei dieser Fragestellung aus sächsischer Sicht begrüßenswert“, so Sachsens Polizeisprecher.

Es gibt Ausnahmen: Wenn durch die Benennung der Staatsangehörigkeit zusammen mit anderen personenbezogenen Angaben der Betroffene identifiziert werden könnte, müssen keine Angaben zur Herkunft gemacht werden. Und bei Kindern und Jugendlichen bedarf es zur Nennung der Staatsangehörigkeit einer besonderen Prüfung des konkreten Einzelfalls sowie des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Interesses.

Innenminister konnten sich bei Treffen nicht Angabe auf Herkunft einigen

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte Anfang Dezember das Thema auf der Innenministerkonferenz in den Fokus gerückt. Er plädiert für eine Einführung zur Angabe der Herkunft bei Tatverdächtigen in seinem Bundesland.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU) hoffte damals bei der Innenministerkonferenz, dass eine länderübergreifende einheitliche Regelung zustande kommt. Doch die Innenminister konnten sich nicht darauf verständigen.

So äußerte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD): „Die Nationalität zu nennen oder nicht zu nennen, ist genauso wichtig oder unwichtig wie die Haarfarbe, Größe oder die Augenfarbe.“ In kleinen Orten sei ein Verdächtiger zudem über die Angabe der Nationalität identifizierbar. „Man sollte da wirklich die Kirche im Dorf lassen.“

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte damals gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass die Entscheidung, ob die Nationalität genannt werde, bei den Pressestellen der Polizeipräsidien läge. Grundlage hierfür sei der Pressekodex des Deutschen Presserates, bei dem sich Fachleute sehr tiefgehend mit der Frage beschäftigt hätten, zitiert ihn die Wochenzeitung.

In Hamburg wird bereits generell die Herkunft Verdächtiger angegeben, Nordrhein-Westfalen plant ebenfalls diesen Schritt.



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