Sachsen: Verfassungsschutz-Chef Meyer-Plath jählings abgesetzt – Krah (AfD): „Kein Fall Maaßen 2.0“

Mehrfach stand Sachsens Verfassungsschutz-Chef Gordian Meyer-Plath von links in der Kritik. Nun wurde er in ein anderes Ministerium versetzt. Ein Fall Maaßen 2.0 ist dies aber nicht: Meyer-Plath soll vielmehr illegal Material über AfD-Abgeordnete gesammelt haben.
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Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hat einen neuen Chef.Foto: Matthias Hiekel/dpa
Von 3. Juli 2020

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen hat einen neuen Chef. Der 58-jährige Jurist Dirk-Martin Christian, der bereits von 2007 bis 2011 die Zentralabteilung des Landesamts für Verfassungsschutz und seit Anfang 2019 das Referat Verfassungsschutz und Geheimschutz im Innenministerium geleitet hatte, folgt Gordian Meyer-Plath nach.

Wollte Meyer-Plath tätige Reue gegenüber der Linken üben?

Dieser wurde, wie der MDR unter Berufung auf Innenminister Roland Wöller mitteilt, mit Wirkung ab 1. Juli im Bereich Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingesetzt – infolge der Begleitumstände bevorzugen argwöhnische Beobachter den Begriff „weggelobt“. Am Dienstag (30.6.) soll das Kabinett den Schritt beschlossen haben.

Meyer-Plath, der seit 2012 im Amt war, gilt als einer der am längsten im Amt befindlichen Verfassungsschutzpräsidenten. Dass er mehrfach bei Linken und extremen Linken in die Kritik geraten war, ließ Spekulationen aufkommen, ob ähnlich wie im Fall des früheren Bundesamtschefs Hans-Georg Maaßen im Jahr 2018 ein unbequemer Beamter entfernt werden solle, weil er der Regierung widersprochen habe.

Bereits 2014 war Meyer-Plath aus linken Kreisen dessen Zugehörigkeit zur akademischen Burschenschaft Marchia Bonn vorgeworfen worden. Im Jahr 2018 wies er darauf hin, dass Organisatoren und Publikum des auch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfohlene „Wir sind mehr“-Konzert in Chemnitz „teilweise linksextrem“ gewesen seien.

Verfassungsschutz soll Material über Krah, Urban und Chrupalla gesammelt haben

Ins Gerede war Meyer-Plath auch geraten, weil er vor dem Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags zur NSU-Terrorzelle Angaben über Kontakte zu einem V-Mann aus dem Umfeld des Trios gemacht haben soll, die nicht mit dessen Postkontrolle und Aussagen von JVA-Bediensteten gedeckt hätten. Ein Verfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage wurde gegen Meyer-Plath jedoch nicht eingeleitet.

Schon am Mittwoch deutete sich jedoch an, dass Meyer-Plath nicht aus politischen Gründen versetzt worden sein dürfte, sondern möglicherweise in eklatanter Weise seine Kompetenzen überschritten haben könnte. Unter Berufung auf einen Bericht der „Sächsischen Zeitung“ soll der sächsische Verfassungsschutz Informationen über Abgeordnete der AfD gesammelt haben, darunter den Europaparlamentarier Maximilian Krah, den Bundessprecher Tino Chrupalla und Landtags-Fraktionschef Jörg Urban.

Meyer-Plath soll klare Anordnung bezüglich AfD-Abgeordneten missachtet haben

Eingedenk der besonders engen gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung gewählter Abgeordneter soll das Innenministerium den Verfassungsschutz dazu aufgefordert haben, diese Praxis einzustellen. Meyer-Plath soll sich jedoch geweigert haben, dieser Anordnung Folge zu leisten. Daraufhin sei er durch einen Juristen ersetzt worden.

Auf Facebook erklärte Krah dazu:

„Sollte das stimmen, handelt es sich um eine absolut begrüßenswerte Personalentscheidung und keinen Fall Maaßen 2.0. Die AfD-Landtagsfraktion Sachsen ist nun aufgefordert zu prüfen, ob der Verfassungsschutz hier frei gewählte Abgeordnete in Form einer Geheimpolizei überwachte, und sei es per Untersuchungsausschuss. Diese Bespitzelung dürfte der schwerste Angriff auf die Demokratie in Sachsen seit 1990 sein und weckt schlimmste Erinnerungen an die Stasi.“

Wöller: Sachsens Verfassungsschutz muss sich an das Gesetz halten

Innenminister Roland Wöller erneuerte auf einer Pressekonferenz am Donnerstag den Vorwurf an den Verfassungsschutz, eigenmächtig gehandelt und die hohen Hürden missachtet zu haben, die das Bundesverfassungsgericht zum Schutz des freien Mandats für die Sammlung von Daten aufgestellt habe.

„Man kann nicht die Verfassung schützen und selbst Verfassungsbruch begehen“, betonte auch LfV-Präsident Christian. Die von den Abgeordneten gesammelten Daten würden alle aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, also aus Medienberichten. Einen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel habe es nicht gegeben.

Am Tag vor der Bekanntgabe des Wechsels an der Spitze des LfV habe es gezielte Indiskretionen gegeben, kritisiert Wöller. „Das Durchstechen von Verschlusssachen in die Öffentlichkeit, um auf diesem Wege die eigene Meinung und sein rechtswidriges Tun gegen Abgeordnete zu verteidigen, ist ein bemerkenswerter […], einmaliger Vorgang“, erklärte er.

Die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet. Die jüngsten Vorgänge zeigten, dass der ohnehin beabsichtigte Wechsel an der Spitze des Amtes „mehr als notwendig“ sei. Die Amtsführung müsse sich klipp und klar an Recht und Gesetz halten.

Pressekonferenz mit Sachsens Innenminister:
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