
Sächsische AfD stellt Strafanzeigen gegen Landeswahlleiterin und Ministerpräsident Kretschmer
Nach dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit ihrer Kandidatenliste zur Landtagswahl hat die sächsische AfD Strafanzeigen unter anderem gegen Landeswahlleiterin Carolin Schreck und Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gestellt. Wie der Landesverband am Mittwoch in Dresden erklärte, wirft er ihnen Rechtsbeugung oder Anstiftung dazu vor.
Die Partei zeigte nach eigenen Angaben außerdem Landesinnenminister Roland Wöller (CDU) und mehrere Beisitzer im Landeswahlausschuss bei der Dresdner Staatsanwaltschaft an. Die Partei hatte die Strafanzeigen bereits zuvor angekündigt.
Jörg Urban, AfD-Landesvorsitzender, erklärt:
Wir wollen den Vorgang umfassend aufklären, damit die Demokratie in Sachsen keinen weiteren Schaden nimmt. Dafür wird die AfD alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Der Wählerwille muss über die Landesliste in vollem Umfang abgebildet werden.“
Um die Rechtmäßigkeit der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl am Sonntag war es zum wochenlangen Konflikt gekommen, an dessen Ende das Landesverfassungsgericht entscheiden musste. Von den ursprünglich 61 Kandidaten hatte der Landeswahlausschuss wegen Mängeln des Aufstellungsverfahren nur 18 zugelassen. Dagegen klagte die Partei, das Verfassungsgericht genehmige am Ende 30 Kandidaten.
Den Ausschluss von zwölf Kandidaten durch den Wahlausschuss hielten die Richter für ungerechtfertigt, sahen zugleich aber keinerlei Hinweise auf eine missbräuchliche oder willkürliche Entscheidung. Die AfD stellte sich in der Angelegenheit als Opfer staatlicher Behinderungsversuche dar. Unter anderem forderte sie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auf, die Landtagswahl in Sachsen zu überwachen. (afp)
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