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plus-icon21.000 Stimmen fehlen

Sammelpetition: Bürger fordern Straffreiheit für Corona-Verurteilte

Seit September 2025 liegt im Bundestag eine Petition für eine Amnestie aller wegen Corona-Maßnahmen Verurteilten vor. Bisher gibt es rund 9.000 Mitzeichner, für eine öffentliche Anhörung sind 30.000 nötig. Der Petent sieht frühere Maßnahmen als verfassungswidrig an und fordert Rechtsfrieden.

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Das Symbolbild zeigt den Ausschnitt eines Strafzettels und einen Bußgeldbescheid.

Foto: iStock

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Seit dem 23. September 2025 liegt im Bundestag eine Sammelpetition für eine „Amnestie für alle im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgten oder verurteilten Menschen“ vor.
Um die Chancen zu erhöhen, dass die Mitglieder des zuständigen Petitionsausschusses den Bittsteller – im Amtsdeutsch „Petent“ genannt – nach Berlin einladen, müsste die Eingabe von mindestens 30.000 Unterstützern mitgezeichnet werden. Dann könnte der Petent sein Anliegen für einen Straferlass in einer öffentlichen Anhörung vertreten. Diese wird nach Angaben des Portals Mitmachen.de „normalerweise“ im Parlamentsfernsehen übertragen.
Mit Stand 21. Oktober 2025 schlossen sich knapp 9.000 Bürger der Forderung an. Um die restlichen gut 21.000 Mitzeichner zusammenzubekommen, ist noch bis zum 17. November Zeit. Eine Amnestie kann nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung nur durch ein „Straffreiheitsgesetz“ erlassen werden.
Als Mitpetent eintragen kann man sich auf der Website „epetitionen.bundestag.de“.

Amnestie soll Berufsverbote und Strafen aufheben

„Mit der Petition wird eine Amnestie für alle Menschen gefordert, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden – einschließlich Ärztinnen und Ärzte, die Atteste ausstellten“, heißt es im Petitionstext. Denn speziell „Bürgerinnen und Bürger, die aus Gewissensgründen handelten, sowie Ärztinnen und Ärzte, die ihrer Pflicht zur Fürsorge nachkamen“, sähen „sich bis heute mit Strafen, Einträgen oder Berufsverboten konfrontiert“.
Das Bundesjustizministerium konnte auf Nachfrage der Epoch Times keine Angaben zur Zahl jener Menschen machen, die in den Jahren 2020 bis 2023 im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen deutschlandweit strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden. Es gebe keine Übersichten, die Strafverfolgung sei Sache der Länder, so ein Sprecher.

Petent hält Maßnahmenpolitik für „verfassungsrechtlich problematisch“

Der aus Datenschutzgründen namentlich nicht genannte Verfasser geht davon aus, dass „viele Maßnahmen“ aus den Corona-Jahren 2020 bis 2023 „unverhältnismäßig“ und „verfassungsrechtlich problematisch“ waren: „Ihre Legitimität ist heute umstritten“, heißt es.
Die Amnestie der Verurteilten oder noch Verfolgten würde aus seiner Sicht Rechtsfrieden schaffen, die Justiz entlasten und „gesellschaftliche Versöhnung“ ermöglichen. „Eine Amnestie wäre daher ein Akt der Gerechtigkeit und der Vernunft“, meint der anonyme Petent.
Auch wenn es nicht zu einer öffentlichen Sitzung kommen sollte, stehen dem Petenten die Prüfung seines Anliegens sowie die Information über deren Ergebnis zu. Das gilt auch für Einzelpetitionen, deren Absicht nur einen einzelnen Bürger betrifft.
Nach Angaben des Bundestages kann der Petitionsausschuss „zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu überweisen“.

Petitionsrecht gilt für alle Menschen

Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte seine Verfahrensgrundsätze zum 1. Juli 2024 geändert. Seitdem genügen im Rahmen einer öffentlichen Sammelpetition 30.000 statt wie zuvor 50.000 Mitzeichnungen, um eine öffentliche Beratung zu erwirken. Das Zeitfenster, in dem die erforderliche Anzahl dafür zusammengetragen werden muss, wurde von vier auf sechs Wochen vergrößert.
Nach Angaben des Jugendportals des Deutschen Bundestages gehen beim Bundestag jedes Jahr durchschnittlich etwa 17.000 Petitionen ein, also etwa 330 Anregungen, Vorschläge, Bitten oder Beschwerden pro Woche (Video auf „YouTube“). Grundlage ist das Jedermannsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes, nach dem auch Kinder, Ausländer oder betreute Menschen Petitionen einreichen dürfen.
Patrick Reitler, geboren in den späten Sechzigerjahren am Rande der Republik. Studium der Komparatistik, Informationswissenschaft und Sozialpsychologie. Seit der Jahrtausendwende als Journalist hauptsächlich in Online-Redaktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und als Fußballkommentator unterwegs. Seit Ende 2022 freier Autor. Bei Epoch Times vorwiegend für deutsche Politik zuständig.

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