Schäuble: Kein Rechtsanspruch der AfD auf Vizepräsident-Amt

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Auch Gerold Otten (M.), AfD-Kandidat für den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten, fiel bei der Wahl durch.Foto:  Ralf Hirschberger/dpa
Epoch Times20. April 2019

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Position der AfD zurückgewiesen, sie habe einen Anspruch auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament.

„Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne.

Dann gelte:

Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nichts Unklares dran.“

Die AfD ist bislang mit drei Bewerbern gescheitert, einen Vizepräsidentenposten zu bekommen. Keiner von ihnen erhielt die erforderliche Mehrheit. Die Partei hat damit gedroht, nun in jeder Sitzungswoche einen Kandidaten zur Wahl zu stellen. Dazu sagte Schäuble: „Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?“ (dpa)



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