Dreierkoalitionen lähmen den Bundesrat: Bundestagspräsident Schäuble will die Abstimmungsregeln ändern

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat sich für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat ausgesprochen.
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Bundesrat.Foto: ROBERT SCHLESINGER/AFP/Getty Images
Epoch Times4. Mai 2019

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hält die Abstimmungsregeln im Bundesrat nicht mehr für zeitgemäß. In der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenendausgabe) forderte er, das Verfahren bei Abstimmungen zu ändern.

Für Schäuble ist das eine notwendige Konsequenz aus der bunter gewordenen politischen Landschaft – in den 16 Bundesländern regieren bereits 13 verschiedene Koalitionen.

Das erschwere „die Mehrheitsfindung“ im Bundesrat, sagte Schäuble. Wenn sich die Koalitionspartner in einem Bundesland nicht verständigen könnten, müsse sich das Land im Bundesrat bisher enthalten. Deshalb gebe „es dort regelmäßig eine satte Enthaltungsmehrheit“. Schäuble wies darauf hin, dass „im Bundesrat Enthaltungen bei Abstimmungen mitgezählt werden“ und sie deshalb „in der Praxis wie Neinstimmen“ wirken würden. Er „plädiere deshalb dafür, Enthaltungen künftig als nicht abgegebene Stimmen zu werten“.

Der Bundestagspräsident sagte, „das würde schlagartig vieles ändern, die Landesregierungen müssten dann Entscheidungen treffen“. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er wolle sich dem Vorschlag Schäubles „nicht generell verschließen“.

Je mehr Dreierkoalitionen wir in den Ländern bekommen, umso mehr Enthaltungen werden wir haben – das schwächt auch den Bundesrat“, sagte Kretschmann.

Allerdings wäre „diese Änderung schon ein ganz grundlegendes Manöver“. Er wisse nicht, „wie Landesregierungen dann noch gedeihlich funktionieren sollen“. Denn „eine Pflicht, sich bei allen Themen entscheiden zu müssen, würde jede Koalition unter erheblichen Stress setzen“.

Kretschmann verwies darauf, dass „wegen der erheblichen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern“ sich die Länder im Bundesrat auch zu vielem verhalten müssten, „für das eigentlich gar nicht die Länder zuständig sein sollten, wo ihnen letztlich auch das Wissen und die Institutionen fehlen, die Sachverhalte richtig einzuschätzen“.

Das zeige sich „zum Beispiel bei der Liste der sicheren Herkunftsstaaten in Asylverfahren“. Bisher könne „man bei solchen Themen, für die Länder keine originäre Zuständigkeit haben, Streit umgehen, indem man sich in der Landesregierung auf eine Enthaltung verständigt – das ginge dann nicht mehr“.

Die Bundesregierung kann sich derzeit im Bundesrat auf keine Mehrheit stützen. Die Bundesländer, die ausschließlich von Parteien der in Berlin amtierenden großen Koalition aus Union und SPD regiert werden, verfügen im Bundesrat lediglich über 16 der 69 Stimmen. Diese setzen sich aus den Stimmen Niedersachsens (6), Sachsens (4), Mecklenburg-Vorpommerns (3) und des Saarlands (3) zusammen. Die bei Abstimmungen im Bundesrat nötige Mehrheit liegt bei 35 Stimmen. (dts)



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