Scheinvaterschaften als Geschäft – Betrug bei Asylverfahren

Männer können Vaterschaften anerkennen, auch wenn sie biologisch nicht der Vater sind. Das ist rechtlich kein Problem. Diese bisherige Gesetzeslage machen sich Asylbewerberinnen und deutsche Männer zunutze. Es geht um Bleiberecht und Geld.
Titelbild
Herbst 2015: Armbänder in verschiedenen Farben für unterschiedliche Gruppen von Flüchtlingen.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times6. Juni 2017

Berliner Männer sollen in zahlreichen Fällen zum Schein Vaterschaften anerkannt und dafür von Asylbewerberinnen Geld bekommen haben. Die schwangeren Frauen oder Mütter erhalten auf diesem Weg ein Bleiberecht in Deutschland.

Die Justiz hat seit längerem den entsprechenden Verdacht. Es gehe um eine „Vielzahl von Fällen, die wir monatlich feststellen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Sender RBB. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben.“

Nach dem RBB-Bericht sollen bis zu 700 Schein-Vaterschaftsanerkennungen in den letzten Monaten allein in Berlin aufgetaucht sein. Die schwangeren Frauen zahlen demnach zum Teil mehrere tausend Euro an die Männer. Die neugeborenen Kinder erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Männer wiederum zahlen keinen Unterhalt an die Frauen, weil sie oft arbeitslos sind. Das übernimmt dann der Staat.

Der RBB berichtete von einem Frauenhaus, in dem 70 schwangere Frauen aus Vietnam wohnen. Das „Geschäftsmodell“ soll aber auch bundesweit angewendet werden, viele Frauen kommen dem Bericht zufolge auch aus Afrika und Osteuropa.

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), sagte dem RBB: „Die Dunkelziffer ist erheblich.“ Es gebe viele Hinweise von den Ausländerbehörden. Letztlich gehe es um eine erhebliche Kriminalität.

Rechtlich haben die Behörden bisher aber wenig in der Hand, weil diese Anerkennungen der Vaterschaft juristisch keine Straftaten sind. Es gilt: Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist der Vater – egal, ob das auch biologisch zutrifft. „Deshalb haben wir aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten“, sagte Steltner. Die entsprechenden Gesetze werden aber gerade verändert, um künftig gegen derartige betrügerische Geschäftsmodelle vorgehen zu können. (dpa)



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