Scheuer sieht Deutschland auf gutem Weg gegen weitere Diesel-Fahrverbote

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Der Streit um den Diesel.Foto: iStock
Epoch Times14. März 2019

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält weitere Diesel-Fahrverbote in Deutschland für vermeidbar. „Ich gehe davon aus, dass es keine weiteren Diesel-Fahrverbote mehr geben wird, wenn die betroffenen Kommunen ihre Luftreinhaltungspläne auf den neuesten Stand bringen und unsere Förderangebote nutzen“, sagte Scheuer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Donnerstag. Deutschland sei bei der Verringerung des Stickoxid-Ausstoßes „auf einem guten Weg“.

Der Bundestag stimmt am Donnerstagnachmittag über zwei Gesetze mit Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit und Kontrolle von Fahrverboten ab: eine Novelle des Immissionsschutzgesetz und eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

Mit dem neuen Bundesimmissionsschutzgesetz will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote bei einer Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen in Betracht gezogen werden können, wenn ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Damit solle „Klarheit“ über Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten geschaffen werden, sagte Scheuer. Diese seien „eben nicht verhältnismäßig, wenn Maßnahmen ergriffen worden sind, die absehbar zu einer Unterschreitung des Grenzwerts führen werden.“ Die EU-Kommission in Brüssel gab im Februar grünes Licht für die Gesetzesänderung.

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden, wie sie im vergangenen Jahr von Gerichten für eine Reihe von Städten angeordnet worden waren. In den meisten Fällen sind diese Verbote aber noch nicht umgesetzt, etwa weil die zuständigen Bezirksregierungen die Urteile anfechten.

Bei der Überwachung von Verboten sollen die jeweiligen Verkehrsüberwachungsbehörden nun künftig auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können. Dort können sie dann „fahrzeugindividuell“ die gespeicherten Daten über das jeweilige Auto einsehen – und damit auch, welche Abgasnorm es erfüllt.

Nachdem im vergangenen Jahr unter anderem im Bundesrat datenschutzrechtliche Bedenken an einer automatisierten Erfassung laut geworden war, ist nun vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden die stichprobenartig verwendeten Daten maximal zwei Wochen speichern und sie ausschließlich für die Überprüfung von Verstößen gegen Fahrverbote nutzen dürfen.

Scheuer bekräftigte, es werde „keine Totalüberwachung der Autofahrer geben“. Stattdessen würden „angemessene Möglichkeiten“ zur Überprüfung von Fahrverboten geschaffen, zu denen uns die Länder sogar aufgefordert haben.“ (afp)



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