Schlachtung trächtiger Rinder: Kritik am Gesetzentwurf der Regierung – „Folgenschwere Ausnahmeregelungen“ müssen gestrichen werden

"Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf nicht und appellieren an das Ministerium, ihn fachlich grundlegend zu überarbeiten", so die Expertin der Bundesregierung Katharina Riehn mit Blick auf das Gesetz gegen die Schlachtung trächtiger Rinder.
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KüheFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times18. Mai 2017

Per Gesetz will die Bundesregierung das Schlachten trächtiger Rinder verbieten, doch am entsprechenden Entwurf gibt es Kritik.

Sowohl die Grünen als auch eine Expertin der Bundesregierung fordern Nachbesserungen, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) vor der Abstimmung am Donnerstag im Bundestag.

„Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf nicht und appellieren an das Ministerium, ihn fachlich grundlegend zu überarbeiten“, schreibt die Professorin Katharina Riehn laut Zeitung in einer Stellungnahme.

Die Wissenschaftlerin von der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften hatte für die Bundesregierung zum Thema geforscht und kritisierte jetzt in der Zeitung Ausnahmen, die der Entwurf zulässt. Damit falle die Bundesregierung hinter freiwillige Vereinbarungen zurück, die in einigen Bundesländern bestehen. Aus fachlicher Sicht sei das schwer nachzuvollziehen.

Weil die Ausnahmeregeln zudem sehr weit gefasst seien, schaffe das Gesetz mehr Probleme, als dass es welche löse, so Riehn. Die Grünen im Bundestag teilten die Kritik. Der agrarpolitische Sprecher Friedrich Ostendorff sagte der Zeitung: „Wir fordern Minister Schmidt auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die folgenschweren Ausnahmeregelungen zu streichen.“

Nicole Maisch, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, kritisierte Schlupflöcher, die das Gesetz schaffe. Sie forderte: „Diese Einfallstore müssen zum Schutz der trächtigen Muttertiere und der ungeborenen Feten, die bei einer Schlachtung qualvoll ersticken, geschlossen werden.“ (dts)



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