Schlägerei in Düsseldorf: Unschuldiges Opfer fühlt sich von Justiz im Stich gelassen

Tobias Martin fühlt sich von der deutschen Justiz im Stich gelassen. Bei einer Schlägerei hat der junge Mann schlichtend eingegriffen und wurde dabei selbst verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Täter aber erst einmal eingestellt - aus Mangel an öffentlichem Interesse.
Titelbild
Das Landgericht in Düsseldorf.Foto: Marius Becker/dpa
Epoch Times3. Februar 2017

Zwei Jahre ist es her, dass der 19-Jährige Tobias Martin Zeuge wurde, wie ein Mann auf einen anderen losging und ihn aggressiv anbrüllte. Dann plötzlich stand der Angreifer neben Martin, der versucht hatte, ihn zu beruhigen. „Warst du das?“ schrie dieser ihn wiederholt an und schlug dann zu. Der Angreifer traf Martin am Hinterkopf, zweimal, dann verlor der 19-Jährige das Gleichgewicht. Eine Platzwunde hatte er am Kopf.

Als kurz darauf die Polizei kam, lief der Angreifer nicht weg. Die Polizei nahm die Personalien auf, auch die von Tobias Martin, dessen Verletzung in einem Krankenhaus behandelt werden musste.

Kein öffentliches Interesse

Ein halbes Jahr später bekam Martin Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Die Erhebung der öffentlichen Klage liege nicht im öffentlichen Interesse, stand in dem Schreiben – dabei der Hinweis, dass Martin die Möglichkeit habe, die von ihm angezeigte Straftat selbst im Wege der Privatklage zu verfolgen.

Martin war schockiert und fragte sich, warum er überhaupt noch Zivilcourage leisten solle, wenn er keine Unterstützung vom Staat bekäme. Hätten seine Eltern nicht das Geld für einen Rechtsanwalt gehabt, wäre der Täter davongekommen, beklagt der Medizinstudent.

Wie „rp-online“ berichtet, ging die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft davon aus, dass Martin an der Auseinandersetzung beteiligt war. Zeugen hätten laut Martin das aber widerlegt. Sein Rechtsanwalt nahm daraufhin Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf mit dem Hinweis, dass Zeugen einer Straftat Hilfe leisten sollen, und dem Täter und auch anderen gewaltbereiten Jugendlichen ein falsches Signal gesendet würde.

Da sich herausstellte, dass der Beteiligte unschuldig war, hat die zuständige Staatsanwältin ihre Entscheidung rückgängig gemacht und die Ermittlungen wieder aufgenommen, so Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück gegenüber RP. Es könne durchaus passieren, dass Verfahren voreilig eingestellt würden.

Frühzeitig erzieherisch auf Jugendliche einwirken

Es gebe aber die Möglichkeit des Einspruchs, denn „gerade im Jugendbereich nehmen wir aber praktisch jede Schwarzfahrt an, um frühzeitig erzieherisch auf den Jugendlichen einwirken zu können“, so Herrenbrück.

Tobias Martin hatte diese Möglichkeit genutzt und am Ende ließ er sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich ein. Ein paar Sozialstunden und eine Geldstrafe soll der Angreifer bekommen haben. Als Martin den Richter fragte, warum er eingreifen soll, wenn er keine Rückendeckung vom Staat hat, „hat er nichts geantwortet“, sagt der 19-Jährige.

Auch wenn der Student wieder einschreiten würde, rät Georg Schimmelpfennig von der Kriminalprävention der Düsseldorfer Polizei grundsätzlich davon ab. Man solle sich nie selbst in Gefahr bringen.

Ein Foto zu machen, oder die 110 zu wählen, sei in jedem Fall besser – und: einen sicheren Abstand halten. „Es gibt Täter, die so viel Zorn angesammelt haben, die schlagen blind um sich“, warnt der Experte. Wer nicht auf die Polizei warten kann, sollte niemals allein eingreifen: „Helfer müssen sich Mithelfer suchen, sie müssen Leute direkt ansprechen.“ (mcd)



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