Schlafenden Obdachlosen angezündet: Prozess gegen sechs Jugendliche wegen versuchten Mordes vor Anklageverlesung unterbrochen

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen sechs junge Flüchtlinge vor dem Berliner Landgericht ist das Verfahren heute noch vor der Anklageverlesung unterbrochen worden.
Titelbild
Ein Obdachloser in Berlin (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times9. Mai 2017

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen sechs junge Flüchtlinge vor dem Berliner Landgericht ist das Verfahren am Dienstag noch vor der Anklageverlesung unterbrochen worden.

Einer der Verteidiger beantragte zum Prozessauftakt eine Beratungspause. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Regina Alex den Eltern eines der minderjährigen Angeklagten Dolmetscherkopfhörer verweigert.

Staatsanwalt: Kein Mordversuch, sondern „eine spontane Tat aus Langeweile“

Das Verfahren vor der Jugendkammer wurde von einem großen Medienandrang begleitet. Den sechs in Syrien und Libyen geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag versucht zu haben, einen im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße schlafenden Obdachlosen mit einem Feuer zu töten. Einem weiteren Syrer wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Staatsanwalt Martin Glage sagte vor Journalisten, die Anklage gehe „von Heimtücke und Grausamkeit aus“. Dies sind wesentliche Merkmale für einen Mordvorwurf. Die jungen Männer hätten zwar keine Mordabsicht gehegt, den Tod des Manns aber billigend in Kauf genommen, sagte Glage.

Es handle sich mutmaßlich um „eine spontane Tat aus Langeweile“.  Zu berücksichtigen sei, dass dem Geschädigten letztlich nichts passiert sei, sagte Glage weiter. Fahrgäste einer einfahrenden U-Bahn hatten das Feuer gelöscht, als die Angeklagten bereits geflohen waren.

„Das wird ganz sicher nicht in den Bereich gehen wie lebenslang oder zweistellige Haftstrafen“, sagte Glage über das zu erwartende Strafmaß. Er erwarte Haftstrafen „im mittleren Bereich“.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – nur einer als Erwachsener angeklagt

Nur der zur Tatzeit 21-jährige Hauptangeklagte Nour N., der das Feuer entzündet haben soll, ist als Erwachsener angeklagt. Die übrigen werden als Jugendliche behandelt oder als Heranwachsende – und damit als Erwachsene mit verminderter Schuldfähigkeit.

Die meisten Angeklagten waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und zum Tatzeitpunkt in einer Unterkunft untergebracht. Die Polizei nahm die jungen Männer nach Veröffentlichung von Überwachungsaufnahmen noch am Folgetag fest.

Die Bilder der lachenden Männer, die sich vom Bahnhof entfernten, als das Feuer bereits auf die Kopfunterlage des Obdachlosen übergriff, hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. (afp)

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