Schlafstörungen verursachten allein im Jahr 2015 Kosten von 922 Millionen Euro

Nur 8 Prozent der Erwachsenen leiden nach einer Studie "so gut wie nie" an Schlafstörungen. Die FDP fragte beim Gesundheitsministerium zum aktuellen Stand nach. Und wirft nun der Regierung weitgehende Tatenlosigkeit vor.
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Schlaf im digitalen Zeitalter. (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times24. Januar 2020

Patienten mit Schlafstörungen werden in Deutschland jährlich hunderttausendfach in Krankenhäusern behandelt. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Freitagausgaben berichten.

FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann wirft der Bundesregierung weitgehende Tatenlosigkeit vor. „Aufgrund von Schlafmangel entstehen Fehleinschätzungen, das ist wissenschaftlich erwiesen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND.

„Es werden falsche oder schlechte Entscheidungen getroffen, Unfälle im Haushalt und Straßenverkehr sind ebenfalls auf Schlafmangel zurückzuführen.“ Dies sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Bundesregierung habe jedoch „keine Ahnung, keine aktuellen Zahlen und kein Interesse daran, das Thema anzupacken“.

Schlafstörungen in Zahlen

Laut Krankenhausstatistik wurden im Jahr 2017 in 114.663 Fällen Patienten mit der Diagnose ICD-10: G47 Schlafstörung stationär behandelt, darunter 82.125 Männer und 32.538 Frauen.

Seit dem Jahr 2000 (131.910 Fälle) war zunächst ein Anstieg der im Krankenhaus behandelten Fälle von Schlafstörungen zu erkennen. Der Höchststand wurde 2004 (164.786 Fälle) erreicht. Seitdem gehen die Fallzahlen wieder zurück.

Was die direkten Krankheitskosten angeht, verweist das Ministerium auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2015. Damals beliefen sich die Kosten auf 922 Millionen Euro für die ärztlich diagnostizierte Schlafstörung. Aktuellere Daten liegen nicht vor.

Das Gesundheitsministerium zitiert zudem Befragungsdaten des Robert-Koch-Instituts für die Jahre 2008 bis 2011:

Danach hatte etwa ein Drittel der erwachsenen Befragten während der letzten vier Wochen potenziell klinisch relevante Ein- oder Durchschlafstörungen, etwa ein Fünftel berichtete zusätzlich über eine schlechte Schlafqualität.“

Laut Ministerium habe gesunder Schlaf in jedem Lebensalter hohe Bedeutung für den Erhalt von körperlicher und psychischer Gesundheit sowie kognitiver Leistungsfähigkeit. Bei chronischen Beeinträchtigungen der Schlafqualität seien ursächliche Zusammenhänge unter anderem zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Unfällen und erhöhter Sterblichkeit beschrieben.

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Initiative „Deutschland schläft gesund“ ergab, dass 15 Prozent der 1.010 Befragten über 18 Jahren unter Schlafstörungen leiden. Sie hatten Probleme beim Einschlafen oder lagen nachts wach. Auf die Frage „Wie häufig kommt es vor, dass Sie sich morgens nicht ausgeruht fühlen, tagsüber müde werden oder unter Konzentrationsschwierigkeiten leiden?“ antworteten 12 Prozent mit „(Fast) jeden Tag. Bei 23 Prozent trat dieser Zustand häufig auf und bei 31 Prozent „ab und zu“.

25 Prozent gaben an, selten unter Schlafstörungen zu leiden und 8 Prozent „so gut wie nie“. 26 Prozent der Befragten gaben ein, schon einmal während der Autofahrt am Lenkrad eingeschlafen zu sein. 66 Prozent der Menschen mit Schlafstörung haben sich in keine ärztliche Behandlung begeben.

Mindestruhezeit 11 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum

In den vergangenen zehn Jahren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,67 Millionen Euro für die Forschung zur Versorgung im Bereich der Schlafprobleme, insbesondere Insomnie, zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgte im Rahmen der themen-offenen Fördermaßnahmen „Gesundheit im Alter“, „Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Versorgung älterer und hochaltriger Patientinnen und Patienten“ sowie „Klinische Studien“.

In den Bundesministerien gilt für die dortigen Mitarbeiter grundsätzlich pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden.

Darüber hinaus bieten Gleitzeitmodelle den Beamten des Bundes die Möglichkeit, ihre individuellen (Schlaf)-bedürfnisse entsprechend die Arbeitszeit in gewissem Umfang, insbesondere im Hinblick auf Beginn und Ende der Arbeitszeit, selbst zu bestimmen. Entsprechendes gilt für die Tarifbeschäftigten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP hervor. (dts/sua)



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