Schleierfahndung nach Urlaubern – Kubicki: Maßnahme „inakzeptabel“

Von 8. August 2021 Aktualisiert: 9. August 2021 11:48
FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat in der „Bild“-Zeitung scharfe Kritik an den neuen Bestimmungen zur Kontrolle der Testpflicht bei Reiserückkehrern geübt. Diese Schleierfahndung wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten sei „aus rechtsstaatlichen Gründen inakzeptabel“.

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende, Wolfgang Kubicki, hat in der „Bild“-Zeitung scharfe Kritik an der faktischen Schleierfahndung geübt, mit der die Bundespolizei seit Anfang des Monats die verschärften Bestimmungen über Testpflichten für Urlaubsrückkehrer kontrolliert. Seit 1. August müssen alle Personen ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass sie entweder gegen Corona geimpft, von einer Infektion genesen oder jüngst getestet worden sind. Dies gilt nun auch für Auto- und Bahnreisende.

Kubicki zweifelt Kompetenz des Bundes an

Die kurzfristige Anordnung habe es vielen Urlaubern unmöglich gemacht, sich rechtzeitig noch einmal testen zu lassen. Nun drohten ihnen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten. Dies sei bereits „aus rechtsstaatlichen Gründen inakzeptabel“. Darüber hinaus überschreite die Bundesregierung mit der neu gefassten Einreiseverordnung ihre Kompetenzen, weil unter einer Inzidenz von 35 überhaupt keine Zuständigkeit des Bundes für Einschränkungen solcher Art bestehe.

Demgegenüber begrüßte SPD-Gesundheitssprecher Karl Lauterbach die Polizeikontrollen. Es werde zwar tatsächlich „quasi nach Urlaubern gefahndet, die also ohne Test ins Land kommen wollen – und die will man erwischen“.

Dies sei „angemessen“, weil diese im Regelfall aus Ländern mit deutlich höheren Inzidenzen einreisten. Rückkehrer aus Urlaubsgebieten begünstigten steigende Corona-Zahlen, was auch bereits im Vorjahr der Fall gewesen sei: „Und wir wollen das dieses Mal verhindern.“

Schleierfahndung üblicherweise für grenzüberschreitende Kriminalität gedacht

Wie die „Welt“ berichtete, führt die Bundespolizei seit Inkrafttreten der Neuregelung bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern von der Grenze entfernt verdachtsunabhängige Kontrollen durch, ob Reiserückkehrer, die nicht gegen Corona geimpft oder durch Genesung immunisiert sind, ihrer Testpflicht nachkommen seien.

Dazu ist die Polizei ermächtigt, wenn es um „Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder […] Verhütung von Straftaten“ geht – die der grenzüberschreitenden Kriminalität zuzurechnen sein müssen. Beispiele sind Menschenhandel, Autoschieberei oder Drogendelikte.

Bei Ordnungswidrigkeiten greift diese Kontrollermächtigung nicht, allerdings dürfe die Bundespolizei die Identität einer Person auch „zur Abwehr einer Gefahr“ feststellen. Dies sei im Kontext mit epidemiologischen Risiken der Fall. Der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae hingegen spricht von „Wegelagerermanier“, in der die Bundesregierung Urlauber überfalle, und erklärt, dass nur in konkreten Verdachtsfällen Kontrollen dieser Art gerechtfertigt seien.

Seit sechs Jahren flüchtiger Drogenhändler ins Netz gegangen

Das Bundespolizeipräsidium versucht die Wogen zu glätten. Die Testdisziplin der Urlauber sei hoch, hieß es am Dienstag (3. August) aus der Behörde. Unter 155.000 kontrollierten Einreisenden hätten nur in 616 Fällen Belehrungen über fehlende oder mangelhafte Nachweise an die Gesundheitsbehörden der Länder gemeldet werden müssen. Dies entspreche einem Anteil von 0,4 Prozent, berichten Medien unter Berufung auf die „Deutsche Presse-Agentur“.

Außerdem hätten sich auch begrüßenswerte Fälle von „Beifang“ im Zuge der Kontrollen ergeben – so etwa nahe Freiburg. Dort sei den Beamten, wie die „Badische Zeitung“ berichtet, gleich am Sonntagmorgen bei einer Streife auf der A5 ein 34-jähriger Niederländer ins Netz gegangen, der 2015 wegen der Einfuhr und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden war. Gegen ihn gab es einen aufrechten Haftbefehl, so die Bundespolizei.



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