Schmähaktion gegen Macron in Berlin-Neukölln mit Lederpeitsche könnte straffrei ausgehen

Mit einer Aktion in der Sonnenallee in Berlin-Neukölln hat ein in Deutschland lebender syrischer Blogger Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron verhöhnt. Juristische Konsequenzen könnten daran scheitern, dass 2017 der Paragraf 103 StGB abgeschafft wurde.
Titelbild
Nach einigen islamkritischen Äußerungen ist der Präsident Frankreichs, Emmanuel Macron, stark in die Kritik von Islamisten und Muslimen geraten.Foto: JUNI KRISWANTO/AFP via Getty Images
Von 2. November 2020

Eine mögliche islamistische Provokation wittern deutsche Medien hinter einer Aktion des syrischstämmigen YouTubers Fayez Kanfash. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, hatte dieser am Samstagabend (31.10.) einen Mann an einem Seil durch die Sonnenallee im Berliner Stadtteil Neukölln geführt, später auch auf den Alexanderplatz. Dieser trug eine Perücke und eine Maske und sah damit wie der französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron aus.

Kanfash trug einen Kaftan, beleidigte seinen Begleiter ständig und schlug ihn symbolisch mit angedeuteten Gürtelschlägen. Einige Jugendliche beteiligten sich in weiterer Folge an der Aktion.

Zusammenhang mit Kundgebungen gegen Macron in Berlin-Neukölln vermutet

Mehrere Social-Media-Nutzer haben die Geschehnisse ebenfalls aufgenommen. Etwa 20 Sympathisanten des YouTubers sollen die Akteure mit „Yallah, Yallah“-Rufen angefeuert haben. Der Macron-Imitator sei auch von den übrigen Anwesenden beschimpft worden.

Die Polizei soll Kanfash kurzzeitig zum Zwecke der Feststellung der Personalien festgehalten haben. Welchen Zweck die Darbietung verfolgte, sei zunächst unklar gewesen, so der Tagesspiegel. Es deute jedoch vieles darauf hin, dass die Inszenierung im Zusammenhang stehe mit jüngsten Demonstrationen von Muslimen und Islamisten in Berlin gegen die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in Frankreich.

Die Gruppe, die an der Erstellung des Videos mitwirkte, sei aus Richtung des Hermannplatzes gekommen, wo in den vergangenen Tagen häufig muslimische Demonstrationen gegen Macrons Islam-Politik und die Mohammed-Karikaturen stattfanden.

Der französische Lehrer Samuel Paty war am 16. Oktober von einem IS-Sympathisanten ermordet worden. Im Vorfeld hatte es im Umfeld einer Moscheegemeinde Proteste gegen ihn gegeben, weil er im Unterricht Mohammed-Karikaturen zum Diskussionsthema gemacht hatte. Muslimischen Schülern hatte er die Teilnahme an den entsprechenden Unterrichtsstunden jedoch freigestellt.

Verstoß gegen das Versammlungsgesetz?

Mittlerweile ermittelt der Staatsschutz beim Landeskriminalamt. Es soll geklärt werden, ob die Macron-Inszenierung die Gesetze verletzt habe. Publizist Boris Reitschuster geht davon aus, dass angesichts der politischen Aussage eine Anmeldung als Versammlung erforderlich gewesen wäre, auch wenn es sich bei der Darbietung als Satire und damit als Kunstform oder aber als sogenannten Smartmob gehandelt habe.

Ob die Beleidigungshandlungen als solche, auch wenn sie tatsächlich islamistisch motiviert gewesen sein mögen, einen Straftatbestand erfüllen, ist hingegen fraglich. Immerhin scheint der Macron-Darsteller in die Durchführung eines solchen Auftritts eingewilligt zu haben.

Vor Anfang 2018 wäre ein solcher Auftritt strafbar gewesen.  Allerdings wurde der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf abgeschafft, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan rechtlich gegen ein „Schmähgedicht“ des ZDF-Satiriker Jan Böhmermann vorging.



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