Scholz legt Gesetz für Soliabbau vor

Bundesfinanzminister Scholz hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Nun müssen die anderen Ministerien darüber abstimmen.
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Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im vergangenen Jahr 18,9 Milliarden Euro ein.Foto: Roland Weihrauch/dpa
Epoch Times10. August 2019

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt.

Er wurde am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Darin heißt es, „im ersten Schritt“ würden rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet. Zuerst hatte der „Spiegel“ online darüber berichtet.

Die Formulierung „im ersten Schritt“ war bereits im Koalitionsvertrag für 2021 so vereinbart und lässt die Möglichkeit weiterer Schritte offen. Allerdings sieht die SPD anders als die Union für mehr keine Notwendigkeit.

Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte der dpa: „Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt den Koalitionsvertrag umsetzt und den ersten Schritt zum Abbau des Soli geht. Indem wir für 90 Prozent der Steuerzahler den Soli abschaffen, entlasten wir Millionen von Menschen in Deutschland. Sie alle werden mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben.“

Der CDU-Politiker pochte jedoch auf weitere Schritte: „Wir in der Union halten aber weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler abzuschaffen. Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit.“ Scholz‘ Gesetzesentwurf solle jetzt zügig beraten und im Bundestag beschlossen werden.

Im Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass über die 90 Prozent der Steuerzahler hinaus auch weitere entlastet würden, wenngleich nicht vollständig: Für weitere 6,5 Prozent falle die Abgabe zumindest teilweise weg, heißt es laut „Spiegel“ in den Gesetzeserläuterungen.

Denn nach Überschreiten der deutlich erhöhten Freigrenze ist sie demnach nicht sofort voll zu zahlen, sondern wächst erst allmählich auf 5,5 Prozent der Einkommensteuerschuld. „Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt“, so der Entwurf. (dpa)



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