SPD-Konzept: Weiterbildungsdauer soll nicht mehr auf Arbeitslosengeld I angerechnet werden

Nach einem SPD-Konzepts soll künftig länger Arbeitslosengeld gezahlt werden, wenn sich Betroffene weiterbilden. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes während einer Weiterbildung soll dabei nicht auf die Zeit angerechnet werden, die ein Betroffener Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Außerdem soll das Schonvermögen von bislang 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr steigen.
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Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung soll nicht auf die Zeit angerechnet werden, die ein Betroffener Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, schlägt die SPD vor.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times3. März 2017

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wird nach seiner Ankündigung von Korrekturen an der Agenda 2010 konkreter. Laut eines SPD-Konzepts, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sollen Menschen ohne Job künftig länger Arbeitslosengeld erhalten – Voraussetzung soll allerdings sein, dass sie sich weiterbilden.

Das Konzept sieht Korrekturen und Weiterentwicklungen der Agenda vor – jenes Reformprogramms, das 2003 unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder ins Werk gesetzt wurde und die Partei spaltete.

Ein zentraler Punkt betrifft das Arbeitslosengeld I. Bislang erhalten Arbeitslose es höchstens zwölf Monate – es sei denn, sie sind älter als 50, dann steigt die maximale Bezugsdauer schrittweise auf 24 Monate.

Hier setzt das Konzept an, das Arbeitsministerin Andrea Nahles in ihrer Funktion als Leiterin der entsprechenden SPD-Arbeitsgruppe zum Wahlprogramm erarbeitet hat.

„Arbeitslosengeld Q“ in Höhe des „Arbeitslosengeld I“ wird nicht auf Dauer angerechnet

Künftig sollen Arbeitslose ein Recht auf Weiterbildung haben, das es so bislang nicht gibt. Finden sie innerhalb von drei Monaten keine neue Stelle, sollen sie ein Angebot für eine „Qualifizierungsmaßnahme“ bekommen. Zuständig sein soll die Bundesagentur für Arbeit, die in „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ umbenannt würde.

Für die Dauer der Qualifizierung soll der Teilnehmer ein neues „Arbeitslosengeld Q“ in Höhe des Arbeitslosengeldes I bekommen. Nach Ende der Qualifizierung bekommt der Betroffene dann wieder das normale Arbeitslosengeld.

Neu daran ist, dass die Bezugsdauer des „Arbeitslosengelds Q“ nicht auf die Zeit angerechnet wird, die ein Betroffener Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.

Bislang war es so, dass für die Zeit der Qualifizierung die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds um die Hälfte gemindert wurde.

Rechenbeispiel:

So hätte ein 50-jähriger Arbeitnehmer, der nach langjähriger Beschäftigung seinen Job verliert, derzeit einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I. Nähme er gemäß dem neuen Modell nach drei Monaten Arbeitslosigkeit an einer zweijährigen Qualifizierung teil und fände danach noch immer keinen Job, hätte er künftig noch immer zwölf Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die gesamte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld Q wüchse in seinem Fall auf 39 Monate, weil die Qualifizierung nicht mehr auf die Bezugsdauer angerechnet würde.

Ein 58-jähriger Arbeitnehmer, der bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hätte, könnte theoretisch künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen. Hier handelt es sich allerdings um ein Extrembeispiel.

Häufiger sind bisher kürzere Qualifizierungsmaßnahmen zwischen vier und sechs Monaten. Auch für den Fall, dass Arbeitslose trotz aller Anstrengungen am Ende auf Hartz IV zurückfallen, sollen die Härten gemindert werden.

Schonvermögen soll auf 300 Euro pro Lebensjahr steigen

So soll das Schonvermögen, das geschützt ist und nicht angetastet wird, von bislang 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr steigen.

Zudem soll die Schwelle sinken, von der an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Derzeit hat darauf Anspruch, wer innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Künftig soll es genügen, wenn der Betroffene innerhalb von drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit zehn Monate lang eingezahlt hat. Auf die Kosten wird in dem Konzept nicht eingegangen.

Aus SPD-Kreisen verlautete, dass sie die Arbeitslosenversicherung mit etwa einer Milliarde Euro pro Jahr belasten könnten. Die Arbeitslosenversicherung verfügte Ende 2016 über eine Rücklage von 11,5 Milliarden Euro. (dts)



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