Schweriner Gericht bemängelt Gebühren für Wegtragen aus Sitzblockade

Im Mai 2016 demonstrierten 20 Aktivisten mit einer Sitzblockade gegen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern am Flughafen Rostock-Laage. Das Wegtragen wurde ihnen von der Polizei in Rechnung gestellt. Ein Gericht beanstandet den Vorfall.
Epoch Times6. März 2018

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat Gebühren beanstandet, die von der Polizei in Rostock von fünf Demonstranten für das Wegtragen aus einer Sitzblockade erhoben wurden. Die Gebührenfestsetzung für das im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgte Wegtragen sei „nur teilweise richtig erfolgt“, erklärte das Gericht am Dienstag zu einer Entscheidung vom vergangenen Mittwoch. Die Gebühren von jeweils 189 Euro seien zu hoch.

Etwa 20 Demonstranten hatten im Mai 2016 bei einer spontanen Demonstration mit einer Sitzblockade am Flughafen Rostock-Laage einen Bus mit abgelehnten Asylbewerbern vor deren Abschiebung blockiert. Nachdem die Versammlung von der Polizei für beendet erklärt worden war, trugen jeweils zwei Polizisten die Demonstranten nacheinander auf einen angrenzenden Parkplatz.

Das Polizeipräsidium Rostock berechnete für den Einsatz jeweils eines Beamten des gehobenen Diensts 46 Euro und 36 Euro für einen Beamten des mittleren Diensts sowie 42 Euro für die Nachbereitung. Als einige Demonstranten Widerspruch einlegten, verlangte das Präsidium für die Ablehnung weitere 65 Euro.

Das Polizeipräsidium habe nicht nachweisen können, welche Dienstgrade bei jedem einzelnen Demonstranten für das Wegtragen eingesetzt worden seien, urteilte das Gericht. Der Einsatz von Berufsanfängern ist laut Gebührenordnung für den Demonstranten jedoch kostenfrei, weshalb die Gebührenbescheide zu hoch seien.

Zudem sei keinerlei Nachbereitung dokumentiert worden. Auch die Widerspruchsgebühr sei nicht angemessen. Während der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche hatte das Gericht Gebühren von jeweils 48,50 Euro für akzeptabel erachtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Das Polizeipräsidium hatte von insgesamt 14 weiteren Demonstranten Gebühren verlangt. Zwei Verfahren wurden auf Kosten der Polizei vom Verwaltungsgericht Schwerin eingestellt. Wie sich vor Gericht zeigte, waren die betroffenen Demonstranten kurz vor dem angedrohten Wegtragen aufgestanden.

Zehn weitere Demonstranten hätten die anfangs verlangten 124 Euro Gebühren ohne Widerspruch bezahlt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rostock gegenüber AFP. Zwei Gebührenverfahren seien noch nicht abgeschlossen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion