Seehofer: Neuregelung zu Familiennachzug „wichtiger Baustein“ in Migrationspolitik

Bundesinnenminister Seehofer hat die Neuregelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz als "wichtigen Baustein" in der Migrationspolitik der Regierung bezeichnet.
Titelbild
Innenminister Horst Seehofer.Foto: Carsten Koall/dpa
Epoch Times1. August 2018

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die am Mittwoch in Kraft getretene Neuregelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz als „wichtigen Baustein“ in der Migrationspolitik der Regierung bezeichnet.

Damit werde eine „ausgewogene Balance zwischen der Integrationskraft unserer Gesellschaft, Humanität und Sicherheit“ geschaffen, erklärte Seehofer in Berlin.

Die Neuregelung zum Familiennachzug sieht vor, dass monatlich 1000 Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen nach Deutschland kommen dürfen. Nachgeholt werden kann die Kernfamilie – das sind Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne sorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben.

Union und SPD hatten sich nach langem Streit darauf verständigt, den seit März 2016 ausgesetzten Familiennachzug begrenzt wieder zu ermöglichen. Laut Auswärtigem Amt liegen bei deutschen Auslandsvertretungen 34.000 Terminanfragen von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor, vor allem aus den Nachbarstaaten Syriens.

Kritiker halten die Neuregelung des Familiennachzugs wegen der hohen Hürden für inhuman. Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) sagte dem SWR, die gesetzliche Regelung „geht an den Menschen und ihren Schicksalen vorbei und ist Symptom einer Politik, die von Ängsten getrieben wird“.

Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, erklärte, mit der Begrenzung des Familiennachzugs auf 1000 Angehörige pro Monat werde der Schutz der Familie „zu einem Gnadenrecht für wenige degradiert“. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.“

Auch die Diakonie Deutschland bekräftigte ihre Kritik an der Neuregelung. Demnach solle Familien Nachzug gewährt werden aus besonderen humanitären Gründen oder wenn die Integrationserfolgsaussichten gut seien, sagte Vorstandsmitglied Maria Loheide dem Radiosender SWR. „Diese Begriffe sind so unspezifisch, dass tatsächlich die Frage ist, wonach eigentlich entschieden wird. Was und wer hat einen besonders humanitären Grund und was sind genau gute Integrationsaussichten?“, kritisierte Loheide. (afp)



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