Seehofer ordnet Zurückweisung von Menschen mit Einreisesperre an

Bislang werden Menschen auch bei Vorliegen eines Einreiseverbots nicht an der Grenze abgewiesen, wenn sie einen Asylantrag stellen. Das soll sich jetzt ändern.
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Grenzkontrollen in Neuhaus am Inn, 14. September 2015Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times19. Juni 2018

Das Bundesinnenministerium hat am Dienstag dem Bundespolizeipräsidium per Erlass mitgeteilt, künftig Menschen an der Grenze zurückzuweisen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der „Welt“. Bislang werden Menschen auch bei Vorliegen eines Einreiseverbots nicht an der Grenze abgewiesen, wenn sie einen Asylantrag stellen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Montag angekündigt, dass er ab sofort alle Asylbewerber an den deutschen Grenzen zurückweisen lassen, die mit einem Wiedereinreiseverbot nach Deutschland belegt sind. Dies ist ein erster Schritt in Seehofers Bemühen um härtere Regelungen in der Asylpolitik.

Der Innenminister will auch Menschen zurückweisen können, die bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge registriert wurden. Er liegt deswegen im Streit mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die nationale Alleingänge in dem Punkt ablehnt. Merkel soll nun bis Monatsende mit anderen europäischen Staaten über Lösungen verhandeln. (afp)



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