Seehofer und Herrmann für Abschiebung nach Syrien: „Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität“

Islamistische Gefährder aus Syrien können derzeit nicht abgeschoben werden, auch nicht, wenn sie in Deutschland schwerste Straftaten begehen. Möglicherweise wird sich dieser Umstand bald ändern.
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Die Flaggen der Bundesländer auf dem Tisch einer Innenministerkonferenz.Foto: Frank Molter/dpa/Archiv/dpa
Epoch Times23. Oktober 2020

Über zwei Wochen fahndete die Polizei nach dem Touristenmörder von Dresden. Dieser hatte am 4. Oktober zwei Touristen aus NRW mit einem Messer angegriffen. Der 55-jährige Kölner verstarb im Krankenhaus, sein Bekannter (53) aus Krefeld überlebte den Angriff verletzt.

Am 20. Oktober konnten Einsatzkräfte den Gesuchten festnehmen, aufgrund von DNA-Spuren und nahe dem Tatort in der Altstadt. Der Tatverdächtige war kein Unbekannter: Abdullah Al Haj Hasan, 20, abgelehnter Asylbewerber aus Syrien mit Duldung, kam 2015 mit der Migrationswelle nach Deutschland.

Fünf Tage vor der Tat war Abdullah H. noch im Jugendarrest, wegen Werbens für den IS und den Dschihad sowie Planung eines Terroraktes, wegen Körperverletzung und Bedrohung.

Herrmann und Seehofer für Abschiebung nach Syrien

Laut Schätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es in Deutschland derzeit rund 28.000 Islamisten, von denen 2.060 als Gefährder eingestuft werden.

So mancher deutsche Innenminister würde schwer kriminelle Migranten gerne wieder loswerden. Doch der Abschiebestopp nach Syrien macht dies derzeit unmöglich. Laut „Bild“ sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU): „Wer einen terroristischen Anschlag verübt, hat sein Gastrecht verwirkt. Eine sofortige Abschiebung ist für mich wünschenswert.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) macht deutlich, worum es schließlich geht: „Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität!“ Ähnlich sieht es Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU): „Die Sicherheit der Bevölkerung geht eindeutig vor“, einen generellen Abschiebestopp darf es nicht mehr geben, so Wöller am Donnerstag gegenüber der dpa.

Joachim Herrmann kündigte noch an, dass er sich auf der nächsten Innenministerkonferenz für die intensive Behandlung des Themas einsetzen werde. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sehr dafür eintreten, „dass wir überprüfen, ob man nicht nach Syrien in die befriedeten Gebiete abschieben kann.“ Die Einschätzung des Auswärtigen Amts sei aber eine andere.

Lorenz Caffier, CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, würde bis zu einer Änderung die Straftäter in Abschiebehaft stecken, „bis die Möglichkeit einer Rückführung besteht“.

Abschiebestopp nach Syrien seit 2012

Die jüngsten islamistischen Morde, der in Dresden und der vom vergangenen Freitag in Paris, die Enthauptung des Lehrers Samuel Paty, entfachten die Diskussion um den Umgang mit Islamisten in Deutschland und Frankreich erneut.

Erst im Juni einigten sich die Innenminister der deutschen Bundesländer für eine Verlängerung des seit 2012 geltenden Abschiebestopps nach Syrien vorerst bis zum Jahresende 2020, aus humanitären Gründen, schrieb der „Spiegel“ nach einer Mitteilung der thüringischen Landesregierung nach der letzten Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt. Bundesinnenminister Seehofer habe dem Wunsch der IMK zugestimmt.

Die Regelung ist umstritten. Vor allem in unionsgeführten Ländern reißen die Forderungen nach Abschiebung nicht ab, zumindest für Migranten aus Syrien, die in Deutschland schwere Straftaten begehen. Vom 9. bis 11. Dezember wollen sich die Innenminister der IMK unter dem derzeitigen Vorsitz von Georg Maier (SPD, Thüringen) erneut treffen, diesmal in Weimar. Ob sich dann, auch aufgrund der islamischen Morde von Dresden und Paris, etwas ändert, bleibt abzuwarten. (sm)



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