Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe „Wolfsbrigade 44“

Die Gruppe hat sich nach einem berüchtigten SS-Kommandeur benannt und will einen neuen Nazi-Staat. Nun hat Innenminister Seehofer sie verbieten lassen.
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Horst SeehoferFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Dezember 2020

Mit der „Wolfsbrigade 44“ hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten. Das teilte sein Sprecher Steve Alter am Dienstagmorgen (1. Dezember) über Twitter mit.

Die Gruppierung sei auch unter dem Namen „Sturmbrigade 44“ bekannt. Seehofer erklärte: „Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren.“

Am frühen Dienstagmorgen begannen Polizeibeamte in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit der Durchsuchung von Wohnungen von insgesamt 13 Vereinsmitgliedern. Ziel der Razzien war nach Angaben des Innenministeriums unter anderem die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher rechtsextremistisches Propagandamittel.

Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden schreckt die Gruppe, die Mitglieder in vier Bundesländern haben soll, zur Durchsetzung ihres Ziels der Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates vor Gewalt nicht zurück. Die Zahl 44 im Namen der Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet – DD als Abkürzung für „Division Dirlewanger“ und bezieht sich auf einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger.

Ziel der Gruppierung sei ein „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“, hatte die Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ausgeführt.

Die Gruppe, die seit 2016 existiert und anfangs unter dem Namen „Sturmbrigade 44“ aktiv war, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt“ gefunden worden. Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gegeben.

Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch – anders als die Verwaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern – keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.

Angehörige der „Wolfsbrigade 44“ haben sich an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen gehört ein Totenkopf.

In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit „Combat 18“ und „Nordadler“ zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürger-Vereinigung. (dpa)



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