Seehofer will höhere Hürden für Umwandlung von Mietwohnungen und Verschärfung beim Baugebot

Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant höhere Hürden bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und strengere Baugebotsregelungen einzuführen.
Titelbild
Horst Seehofer auf CSU-Parteitag.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. Oktober 2020

Nach Protesten der SPD plant Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das sieht ein neuer Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Er soll nach derzeitiger Planung am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Danach muss der Bundestag zustimmen.

In Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ soll es demnach einer Genehmigung der Behörden bedürfen, damit Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen werden dürfen. Für die Ausweisung dieser Gebiete für eine Dauer von bis zu fünf Jahren sollen die Landesregierungen zuständig sein.

Umwandlungsverbot enthält Ausnahmeregelungen

In Frage kommen Orte, an denen zum Beispiel die Mieten überdurchschnittlich stark steigen oder wo ein wachsender Bedarf an Wohnungen nicht durch Neubauten zu decken ist. Ausnahmen sind vorgesehen: So ist die Genehmigung zur Umwandlung ist zu erteilen, wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige verkaufen will. Auch bei einem Nachlass kann das der Fall sein.

Das Bundesinnenministerium hatte schon in einem ersten Entwurf des Gesetzes Erschwernisse für die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorgesehen. Das stieß laut Ministerium aber unter den Ländern auf Widerstand, weshalb die Regelung wieder gestrichen worden sei – was wiederum die SPD auf die Barrikaden brachte. Fraktionsvize Sören Bartol knüpfte die Zustimmung seiner Fraktion an Zugeständnisse in diesem Punkt und an Verschärfungen beim Baugebot.

Eigentümer könnten bald gezwungen werden Grundstücke zu bebauen

Bei einem Baugebot kann die Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Auch die Möglichkeiten dazu sollen dem jüngsten Entwurf zufolge erweitert werden, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch hier plant Seehofer aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn das Grundstück der Altersvorsorge der Besitzer dienen soll.

Von Bartol kam Applaus für den „guten neuen Gesetzentwurf“. „Das sind großartige Neuigkeiten sowohl für Mieter als auch die Gemeinden in Deutschland“, sagte er der dpa. „Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geben wir Gemeinden die nötigen Instrumente an die Hand, um auf die dramatische Situation in vielen Städten reagieren und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Mieter müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Wohnung gegen ihren Willen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.“

Mit der geplanten Ausweitung des Baugebots setzt Seehofer eine Empfehlung der Baulandkommission mit Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden und Wohnungsbranche aus dem Sommer 2019 um. Die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hatten Bund, Länder und Gemeinden beim Wohngipfel im September 2018 vereinbart. (dpa)



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