Seehofer wirbt für Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten

Innenminister Seehofer hat für die Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten geworben. Damit würden die Asylverfahren für Menschen aus jenen Ländern beschleunigt, sagte er im Bundestag.
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Horst Seehofer will sich mit den Chefs von BKA und des BSI wegen des Datenklaus wieder zusammensetzen.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times18. Januar 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat im Bundestag für die Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten geworben. Damit würden die Asylverfahren für Menschen aus jenen Ländern beschleunigt, zudem könnten sie bei einer Ablehnung schneller zurückgeführt werden, sagte Seehofer am Freitag bei der Debatte über den Gesetzentwurf.

Der Innenminister argumentierte mit den ohnehin sehr niedrigen Erfolgsaussichten für Asylbewerber aus den vier betroffenen Ländern. So habe die Anerkennungsquote 2018 für Menschen aus Algerien 1,2 Prozent betragen, für Menschen aus Marokko 2,3 Prozent. Aus Tunesien seien 1,9 Prozent der Asylanträge positiv beschieden worden, aus Georgien nur 0,3 Prozent.

Seehofer fügte als positives Beispiel das Verfahren mit den Westbalkan-Staaten an: Hier sei durch die Anerkennung als sichere Herkunftsstaaten der „missbräuchliche Asylanspruch“ deutlich zurückgedrängt worden. Zugleich hob er hervor, der individuelle Anspruch auf Asyl bleibe erhalten. Das geplante Gesetz gebe zugleich den Behörden mehr Zeit für die Bearbeitung der Anträge von „wirklich Schutzbedürftigen“ sowie für deren Integration.

Der Gesetzentwurf sei Teil der gesamten Migrationspolitik, zu der auch das kurz vor Weihnachten vom Kabinett beschlossene Fachkräftezuwanderungsgesetz gehöre, sagte Seehofer weiter. Dieses eröffne einen legalen Zuwanderungsweg für Fachkräfte, die in der Wirtschaft gebraucht würden.

Über den Gesetzentwurf wird namentlich abgestimmt. Eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition gilt als sicher. Jedoch kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Dies scheiterte schon einmal am Widerstand der Grünen in der Länderkammer. Am Freitag bekräftigten die Grünen ihre Ablehnung. (afp)



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